

Nach dem Großfeuer in Bollendorf-Weilerbach am 20. Mai kann laut Kreisverwaltung derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass es im Bereich der Brandstelle zu einer Belastung durch schadstoffhaltige Partikel gekommen ist. Dabei geht es insbesondere um mögliche Asbestfasern. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord hat deshalb am 26. Mai Handlungsempfehlungen für Anwohner im Bereich der Rauch- und Partikelausbreitung veröffentlicht.
Sichtbare Staub-, Asche- oder Rußschichten auf Terrassen, Balkonen, Gartenmöbeln oder Gehwegen dürfen keinesfalls trocken abgekehrt, abgeblasen oder mit Haushaltsstaubsaugern entfernt werden. Nach Angaben der Behörden könnten dadurch lungengängige Asbestfasern aufgewirbelt und verteilt werden.
Empfohlen wird ausschließlich eine feuchte Reinigung. Staubfilme auf glatten Außenflächen sollen feucht abgewischt oder mit einem Wasserschlauch bei geringem Druck abgespült werden, damit lose Fasern gebunden werden.
Wer Bruchstücke von Faserzementplatten auf Grundstücken oder Gehwegen entdeckt, soll diese weder zertreten noch zerbrechen oder mit dem Auto überfahren. Jede mechanische Beschädigung könne Asbestfasern freisetzen.
Die Fragmente sollen außerdem nicht ohne Schutz angefasst werden.
Bei Arbeiten in trockenen Gartenböden raten die Behörden dazu, die Erde vorher leicht anzufeuchten, um Staubbildung beim Umgraben oder Unkrautjäten zu vermeiden.
Obst, Gemüse und Kräuter aus dem eigenen Garten gelten laut Mitteilung nicht als biologisch belastet, da Asbest nicht über die Wurzeln in die Pflanzen gelangt. Die Ernte soll dennoch gründlich unter fließendem Wasser gewaschen oder geschält werden, um anhaftenden Staub zu entfernen.
Nach Aufenthalten im Freien sollen Straßenschuhe möglichst vor der Wohnung ausgezogen werden. So soll verhindert werden, dass Faserstäube in Wohnräume getragen werden.
Betroffene Fahrzeuge sollen weder trocken abgestaubt noch trocken abgewischt werden. Empfohlen wird die Reinigung in einer automatischen Waschanlage.
Wer sein Auto zu Hause reinigt, soll es vor dem Abwischen mit reichlich fließendem Wasser ohne Hochdruckreiniger abspülen, damit Staubpartikel entfernt werden, ohne sie aufzuwirbeln.
Da Faserstäube über Regen von Dachflächen in Regentonnen oder Zisternen gelangen können, soll der Zulauf zu Regentonnen vorerst unterbrochen werden.
Bereits gesammeltes Regenwasser aus offenen Tonnen soll zudem nicht mit Rasensprengern oder Spritzdüsen verteilt werden, um eine mögliche Freisetzung von Fasern über Sprühnebel zu vermeiden.
Hunde und Freigängerkatzen sollen nach dem Aufenthalt im Freien vor dem Betreten der Wohnung gründlich abgebürstet oder mit einem feuchten Tuch abgewischt werden. Damit soll verhindert werden, dass Faserstäube über das Fell in Wohnräume gelangen.




