gepostet von Nikolas Leube

Hasenpest erreicht den Eifelkreis – Erreger bei totem Feldhasen nachgewiesen

Kreis. In der Verbandsgemeinde Bitburger Land wurde bei einem tot aufgefundenen Hasen der Erreger der Hasenpest nachgewiesen – auch für Menschen besteht Ansteckungsgefahr.
Symbolbild Feldhase

Symbolbild Feldhase

Bild: Pixabay

Im Eifelkreis Bitburg-Prüm ist erstmals ein Fall von Tularämie, auch bekannt als Hasenpest, bestätigt worden. Das Landesuntersuchungsamt (LUA) Koblenz hat den Erreger bei einem Anfang Mai in der Ortsgemeinde Ingendorf (Verbandsgemeinde Bitburger Land) tot aufgefundenen Feldhasen nachgewiesen. Damit reiht sich der Eifelkreis nach Funden in Luxemburg und im Landkreis Bernkastel-Wittlich in die betroffenen Regionen ein.

Die Tularämie ist eine bakterielle Infektionskrankheit, die vor allem Hasenartige und Nagetiere befällt. Auch für den Menschen stellt der Erreger eine ernstzunehmende Gefahr dar. Eine Ansteckung kann durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren, Insektenstiche – insbesondere durch Zecken oder Bremsen – oder durch das Einatmen kontaminierten Staubs erfolgen. Auch der Verzehr von nicht ausreichend gegartem Wildfleisch oder der Kontakt mit kontaminiertem Wasser kann zur Infektion führen. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist bislang nicht bekannt.

Beim Menschen kann die Krankheit vielfältige Symptome verursachen: hohes Fieber, Schüttelfrost, starke Müdigkeit, Kopfschmerzen, geschwollene Lymphknoten und Hautgeschwüre sind typische Anzeichen. In einigen Fällen kommt es zu Entzündungen an Augen, Rachen oder sogar der Lunge. Eine frühzeitige antibiotische Behandlung ist entscheidend für eine gute Heilungschance.

Die Kreisverwaltung empfiehlt Schutzmaßnahmen: Beim Jagen oder Zerlegen von Wildtieren sollten Schutzhandschuhe und eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Lange Kleidung und Zeckenschutzmittel bieten Schutz vor Insektenstichen. Zudem sollten Wildtiere nicht berührt und Wildfleisch stets gut durchgegart werden. Nach Arbeiten im Garten oder Wald sowie nach Tierkontakt ist gründliches Händewaschen unerlässlich.

Hunde erkranken in der Regel nicht an Tularämie, können den Erreger aber potenziell weitertragen.

Wer tote Hasen oder Kaninchen findet, sollte diese keinesfalls anfassen oder einsammeln. Funde können unter Angabe des Fundortes und einer Rückrufnummer per E-Mail an das Veterinäramt der Kreisverwaltung gemeldet werden: veterinaeramt@bitburg-pruem.de.


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