Hohe Zahl Abgängiger in AfA Bitburg: CDU fordert landesweite Aufklärung
Die CDU-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz fordert eine umfassende Aufklärung zu einer hohen Zahl sogenannter „abgängiger“ Geflüchteter aus Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende (AfA). Besonders im Fokus steht die AfA Bitburg.
Zahlen durch Datenpanne bekannt geworden
Auslöser waren zunächst bekannt gewordene E-Mails aus der AfA Bitburg. Wie der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dirk Herber, am 14. Januar mitteilte, galten seit August 2025 insgesamt 31 Asylbegehrende aus der Einrichtung als „abgängig“.
Herber erklärte: „Die Tatsache, dass so viele Personen aus einer landeseigenen Aufnahmeeinrichtung nicht mehr auffindbar sind, zeigt uns eklatante Kontroll- und Sicherheitsmängel.“ Die Landesregierung müsse transparent darlegen, was schieflaufe und welche Konsequenzen daraus gezogen würden.
Antrag im Innenausschuss
Die CDU-Fraktion stellte dazu einen Antrag für den Innenausschuss des Landtags. Sie will unter anderem klären lassen, wie die Abgängigkeit rechtlich zu bewerten ist, ob es Erkenntnisse zum Aufenthaltsort der Betroffenen gibt, ob darunter strafauffällig gewordene Personen sind und welche Such- und Kontrollmaßnahmen ergriffen wurden. Zudem soll geklärt werden, wie die Polizei eingebunden ist und wie es zu der Datenpanne kam. Auch möchte die CDU wissen, ob es in anderen AfA-Einrichtungen in Rheinland-Pfalz ebenfalls Abgängige gibt.
Herber betonte: „Der Staat muss wissen, wer sich in seinen Einrichtungen aufhält und ebenso, wer sie verlässt. Das ist eine Frage der Sicherheit, aber auch der Glaubwürdigkeit staatlichen Handelns.“
Landesweit 923 Abgängige – 94 in Bitburg
Am 20. Januar legte die CDU neue Zahlen vor. Nach Angaben des CDU-Landtagsabgeordneten Michael Ludwig gelten landesweit derzeit 923 Geflüchtete als abgängig. Davon entfallen 94 auf die AfA Bitburg.
Ludwig sagte dazu: „Diese Zahl ist für die Menschen hier vor Ort schwer nachvollziehbar und sorgt für Verunsicherung.“ Zugleich stellte er klar: „Es geht ausdrücklich nicht darum, Geflüchtete pauschal unter Verdacht zu stellen. Aber wenn Menschen aus staatlichen Einrichtungen verschwinden und niemand sagen kann, wo sie sind, entsteht ein Gefühl von Kontrollverlust.“
Was bedeutet „abgängig“?
Laut Angaben der CDU gelten Personen als abgängig, wenn sie drei Tage hintereinander nicht in der Einrichtung angetroffen werden. In diesen Fällen würden die Leistungen eingestellt, eine aktive polizeiliche Suche finde in der Regel jedoch nicht statt.
Ludwig forderte dazu: „Die Landesregierung muss dringend erklären, wer diese abgängigen Menschen sind, warum sie die Einrichtungen verlassen und welche Konsequenzen daraus folgen.“
CDU fordert Transparenz und Mitwirkungspflichten
Gerade in Regionen mit einer AfA würden die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbare Abläufe und Transparenz erwarten, so Ludwig. Weiter betonte er: „Humanitäre Verantwortung und Ordnung sind kein Gegensatz.“
Er ergänzte: „Wer Schutz sucht, hat auch Mitwirkungspflichten, wie etwa, Abwesenheiten korrekt zu melden. Das dient auch dem Vertrauen der Bevölkerung.“
Befassung im Landtag
Am heutigen 20. Januar befasste sich der zuständige Fachausschuss des Landtags mit dem Thema. Die CDU-Fraktion teilte mit, sie erwarte eine klare Berichterstattung sowie ein entschlossenes Vorgehen der Landesregierung.

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