Nikolas Leube

Klage abgewiesen: Frasers darf am Flugplatz Bitburg bauen

Bitburg. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat die Berufung des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) abgewiesen. Damit ist der Bau des 360-Millionen-Euro-Distributionszentrums in Bitburg möglich.

Bild: Visualisierung Frasers Group

Der jahrelange Rechtsstreit um die Zukunft des Flugplatzes Bitburg ist entschieden: Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat die Berufung des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) abgewiesen. Damit ist der Bau eines großen Distributionszentrums des Sportartikelherstellers Frasers auf dem ehemaligen Militärgelände rechtlich möglich.

Im Kern ging es um die Frage, ob sogenannte magere Flachland-Mähwiesen, die unter Biotopschutz stehen, für das Projekt weichen dürfen. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord hatte dem Zweckverband Flugplatz Bitburg bereits 2022 eine Ausnahmegenehmigung erteilt – verbunden mit der Auflage, Ersatzflächen zu schaffen. Der BUND klagte dagegen, unterlag aber schon vor dem Verwaltungsgericht Trier. Auch in zweiter Instanz blieb er nun erfolglos. Eine Revision ließ das Oberverwaltungsgericht nicht zu.

Nach Auffassung der Richter lagen die Voraussetzungen für die Befreiung vor. Das Vorhaben sei mit 52 Hektar außergewöhnlich groß und auf die besondere Lage des Areals zugeschnitten. Hinzu komme, dass die betroffenen Flächen durch Chemikalien belastet seien. Gleichzeitig sah das Gericht ein hohes öffentliches Interesse: Rund 360 Millionen Euro sollen investiert werden, in einem ersten Schritt entstehen 800 Arbeitsplätze. Als Ausgleich muss der Zweckverband 63 Hektar neue Magerwiesen entwickeln und bis 2032 überwachen lassen.

Landrat und Verbandsvorsteher Andreas Kruppert sprach von einer "klaren Entscheidung". Mit dem Urteil sei der Weg für die Baugenehmigung frei. Die Ansiedlung bedeute nicht nur neue Jobs, sondern auch einen Schub für das Projekt "Bitburg Housing", mit dem Wohnraum für Beschäftigte geschaffen werden soll.

Mit dem Distributionszentrum könnte Bitburg einen wichtigen wirtschaftlichen Impuls erhalten. Für den Zweckverband und den Investor bedeutet das Urteil, dass nach den Verzögerungen durch die Gerichtsverfahren nun zügig mit der Umsetzung geplant werden kann. Ob der BUND noch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegt, ist offen.


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