Nikolas Leube

Polizei zu Schüssen in Prüm: "Alle Pistolenholster verfügen über Sicherungseinrichtungen"

Prüm. Zehn Tage nach den Schüssen in Prüm dauern die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft an. Offen bleiben Fragen zum Ablauf, zum Taser-Einsatz und dazu, wie die Dienstwaffe entrissen werden konnte.

Bild: Polizeipräsidium Trier

Zehn Tage nach den Schüssen von Prüm am 7. April beschäftigen die Geschehnisse viele Menschen noch immer. Mehr als 300 Einsatzkräfte waren an diesem Tag im Stadtgebiet im Einsatz. Nach einer stundenlangen Fahndung wurde ein 25-jähriger Tatverdächtiger am Abend desselben Tages festgenommen.

Nach bisherigen Erkenntnissen war die Polizei am frühen Nachmittag, gegen 13:00 Uhr, zu einer Arztpraxis in der Teichstraße gerufen worden, nachdem der Mann dort randaliert haben soll.

Im Kurpark trafen zwei Polizeibeamte auf den 25-Jährigen. Dort soll es zu einem Gerangel gekommen sein, in dessen Verlauf es zur Abgabe mehrerer Schüsse kam. Eine Polizeibeamtin wurde am Bein getroffen, jedoch nicht lebensbedrohlich verletzt. Der Tatverdächtige flüchtete anschließend in ein Waldgebiet.

Nach Einleitung umfangreicher Fahndungsmaßnahmen wurde der Beschuldigte in einem Waldstück in der Nähe des Kurparks von Spezialeinsatzkräften angetroffen und widerstandslos festgenommen. Die Tatwaffe wurde wenig später im Nahbereich des Kurparks aufgefunden.

Taser im Einsatz und Schüsse erwidert

Erst nach der Festnahme teilte die Polizei mit, dass es sich um eine Dienstwaffe handelte, die der Beschuldigte aus dem Holster eines Beamten entrissen haben soll.

Am Folgetag teilten Polizei und Staatsanwaltschaft mit, dass die Beamten im Verlauf des Einsatzes auch ein Distanzelektroimpulsgerät (Taser) eingesetzt hatten. Nach den abgegebenen Schüssen wurden zudem aus der Dienstpistole der eingesetzten Beamtin weitere Schüsse abgegeben, ohne den Beschuldigten zu treffen.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft bestehen nach vorläufigen Erkenntnissen Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte an einer psychischen Erkrankung leidet, die seine Schuldfähigkeit zur Tatzeit möglicherweise beeinträchtigt haben könnte. Der Mann wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft einem Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser ordnete die einstweilige Unterbringung in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus an.

Offene Fragen rücken in den Fokus

Der Einsatz wirft damit weiterhin Fragen auf, die sowohl in der Bevölkerung als auch in sozialen Netzwerken vielfach diskutiert werden. Im Fokus stehen der genaue Ablauf im Kurpark sowie die Frage, wie sich der Tatverdächtige der Kontrolle der eingesetzten Beamten entziehen konnte. Auch der Einsatz des Distanzelektroimpulsgeräts (Taser) rückt dabei in den Blick.

Zudem stellt sich die Frage, wie die Dienstwaffe entrissen werden konnte und wie es dem Beschuldigten gelang, mit der Waffe zu flüchten.

Die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft zum genauen Ablauf dauern weiterhin an. Zu einzelnen Fragen äußern sich die Behörden mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen nicht.

Der Fall in Prüm ist nicht der erste dieser Art. Bereits im vergangenen Jahr war es im saarländischen Völklingen zu einem Vorfall gekommen, bei dem einem Polizeibeamten die Dienstwaffe aus dem Holster entrissen wurde. Ein Beamter wurde dabei tödlich verletzt.

Wie sind Polizeiwaffen gesichert?

Auf Nachfrage des WochenSpiegel gab das Polizeipräsidium Trier an, dass alle bei der Polizei Rheinland-Pfalz verwendeten Pistolenholster über Sicherungseinrichtungen verfügen, die ein unberechtigtes oder unbeabsichtigtes Ziehen der Dienstwaffe verhindern sollen.

Insbesondere bei uniformierten Einsatzkräften gelten höhere Anforderungen an die Wegnahmesicherheit. So verfügen die Holster über zwei voneinander unabhängige Sicherungsmechanismen. „Alle bei der Polizei Rheinland-Pfalz verwendeten Pistolenholster verfügen über Sicherungseinrichtungen zur Verhinderung eines unberechtigten Zugriffs oder sonstigen Verlusts der Dienstpistole“, teilte das Polizeipräsidium Trier mit.

Aus Gründen der Eigensicherung machte das Polizeipräsidium Trier keine weiteren Angaben zu den konkreten technischen Details.

Zur Handhabung und Sicherung der Dienstwaffe werden Polizeibeamtinnen und -beamte bereits in der Ausbildung geschult. Die entsprechenden Inhalte sind Teil des Grundlagentrainings und werden im weiteren Verlauf regelmäßig vertieft. Auch im Dienst seien wiederkehrende Trainings verpflichtend, so das Polizeipräsidium.

Wie es dem Beschuldigten dennoch gelungen sein soll, die Dienstwaffe aus dem Holster zu entreißen, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

Wann werden Taser eingesetzt?

Zur allgemeinen Verwendung von Tasern und deren Einsatz hat der WochenSpiegel weitere Fragen gestellt und wartet auf Antworten. Diese werden nachgereicht.