gepostet von Nikolas Leube

Richtig Reisen mit Betäubungsmitteln: Gesundheitsamt informiert

Eifelkreis. Das Gesundheitsamt weist vor den Ferien auf Vorschriften für Auslandsreisen mit Betäubungsmitteln und medizinischem Cannabis hin und gibt Hinweise zur Vorbereitung.

Bild: Kreisverwaltung

Vor Beginn der kommenden Ferien informiert das Gesundheitsamt des Eifelkreises Bitburg-Prüm über Besonderheiten und Regelungen bei Auslandsreisen mit betäubungsmittelhaltigen Arzneimitteln und medizinischem Cannabis. Ziel ist es, Probleme bei der Einreise oder am Urlaubsort zu vermeiden.

Zu den Betäubungsmitteln zählen unter anderem Opiate, Morphine, Methadon und Methylphenidat. Ärztlich verordnete Betäubungsmittel oder medizinisches Cannabis dürfen in einer der Reisedauer angemessenen Menge als persönlicher Bedarf für maximal 30 Tage mitgeführt werden. Voraussetzung ist eine vollständig und korrekt ausgefüllte Bescheinigung des verordnenden Arztes. Diese muss vor Reiseantritt durch das zuständige Gesundheitsamt beglaubigt werden.

Das Gesundheitsamt empfiehlt, sich bereits 14 Tage vor Reiseantritt zu melden, um ausreichend Zeit für die Bearbeitung und mögliche Rückfragen zu haben. Für die Beglaubigung sind ein Pass oder Personalausweis der reisenden Person, die ärztliche Bescheinigung sowie das Betäubungsmittelrezept oder eine Kopie beziehungsweise ein Ausdruck des elektronischen Rezeptes vorzulegen.

Bei Reisen wird zwischen Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens und Nicht-Mitgliedsstaaten unterschieden. Innerhalb des Schengen-Raums ist eine Bescheinigung gemäß Artikel 75 des Schengener Abkommens erforderlich. Für Reisen in andere Länder wird eine mehrsprachige Bescheinigung nach dem „Leitfaden für Reisende“ des Internationalen Suchtstoffkontrollamtes benötigt.

Für Staaten außerhalb des Schengen-Abkommens existieren keine einheitlichen internationalen Regelungen. Einige Länder verlangen zusätzliche Importgenehmigungen, begrenzen die erlaubte Menge oder untersagen die Mitnahme entsprechender Medikamente vollständig. Das Gesundheitsamt empfiehlt daher, sich frühzeitig bei der diplomatischen Vertretung des jeweiligen Reiselandes in Deutschland über die geltenden Bestimmungen zu informieren.

Die Beglaubigung durch das Gesundheitsamt ist kostenpflichtig. Weitere Informationen gibt es telefonisch unter 06561 15-4640.