

Die Hexennacht (Donnerstag, 30. April 2026) steht vor der Tür. Traditionell gehören dazu nicht nur der Tanz in den Mai, sondern auch viele große und kleine „Hobby-Hexen“, die durch die Straßen ziehen und Schabernack treiben. Solange es bei kreativen, lustigen und vor allem harmlosen Streichen bleibt, ist gegen dieses Brauchtum nichts einzuwenden. Gelegentlich stellt sich ein vermeintlich harmloser Streich im Nachhinein jedoch als Straftat heraus.
Sachbeschädigung ist kein Spaß
Die Polizei appelliert daher an alle Beteiligten: Kreativität ist erlaubt – solange niemand zu Schaden kommt oder gefährdet wird. Schmierereien mit Farbe, Senf, Ketchup, Rasierschaum oder ähnlichen Substanzen können insbesondere auf empfindlichen Oberflächen wie Autolack oder Natursteinen eine strafbare Sachbeschädigung darstellen. Die Kosten für die Reinigung müssen in solchen Fällen von den Verursachern getragen werden.
Gefährliche „Streiche“ vermeiden
Besonders gefährlich und strikt verboten sind Eingriffe in den Straßenverkehr, etwa das Aushebeln von Kanaldeckeln oder das Errichten von Straßensperren. Solche Handlungen können schwerwiegende Unfälle verursachen und Menschenleben gefährden.
Hinweise zu offenen Feuern
Auch beim Feiern im Freien gilt es, Vorsicht walten zu lassen: Lagerfeuer stellen eine erhebliche Gefahr für Menschen und Natur dar und sind nur an dafür vorgesehenen Stellen erlaubt. Informationen hierzu erteilen die zuständigen Kommunen oder Feuerwehren.
Verantwortung von Eltern und Jugendlichen
Die Polizei richtet ihren Appell auch an Eltern. Sie sollten ihre Kinder aufklären, sichere und verkehrsarme Bereiche empfehlen und den Unterschied zwischen Streich und Straftat deutlich machen. Neben strafrechtlichen Konsequenzen können auch zivilrechtliche Forderungen, etwa Schadensersatzansprüche, entstehen.
Hinweis der Polizei
Das Polizeipräsidium Trier und der WochenSpiegel wünscht allen Beteiligten eine sichere und verantwortungsbewusste Hexennacht sowie einen störungsfreien Start in den 1. Mai.
Quelle: Polizeipräsidium Trier




