gepostet von Nikolas Leube

Blauzungenkrankheit im Eifelkreis nachgewiesen: Rheinland-Pfalz reagiert

Eifelkreis. Bei einem Rind im Eifelkreis Bitburg-Prüm wurde die Blauzungenkrankheit BTV-8 bestätigt. Damit wird ganz Rheinland-Pfalz zur Restriktionszone für Tiertransporte erklärt.

Symbolbild

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Bild: Canva Pro

Das Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz hat bei einem Rind aus dem Eifelkreis Bitburg-Prüm die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV-8) nachgewiesen. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigte den Befund.

Bereits Anfang November war BTV-8 in einem Rinderbetrieb im saarländischen Saarpfalz-Kreis festgestellt worden. Daraufhin wurde eine 150-Kilometer-Restriktionszone eingerichtet, die nahezu alle rheinland-pfälzischen Kreise – mit Ausnahme des Kreises Altenkirchen – einschloss. Nach dem aktuellen Nachweis im Eifelkreis Bitburg-Prüm wird nun das gesamte Bundesland zur Restriktionszone erklärt.

Strenge Vorgaben für Tiertransporte

Aus Rheinland-Pfalz dürfen empfängliche Tierarten wie Rinder, Schafe, Ziegen, Lamas und Alpakas nur dann verbracht werden, wenn eine Blutuntersuchung ihre BTV-8-Freiheit bestätigt. Zudem müssen die Tiere vor dem Transport mit Insekten abwehrenden Mitteln behandelt werden, da das Virus durch stechende Gnitzen übertragen wird.

Ausnahmen gelten für Tiere, die gegen BTV-8 geimpft sind und bereits Impfschutz aufgebaut haben, sowie für Jungtiere unter 90 Tagen, deren Mütter vor der Trächtigkeit geimpft wurden und ausreichend Kolostrum erhalten haben.

Innerhalb der Restriktionszone bleibt das Verbringen von Tieren möglich, ausgenommen solche mit Krankheitssymptomen. Schlachttiere können weiterhin mit einer Tierhaltererklärung direkt zu Schlachthöfen außerhalb der Zone transportiert werden – ohne Test oder Impfung.

Weitere Informationen sowie Vordrucke für Tierhaltererklärungen stellt das rheinland-pfälzische Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) online bereit: https://mkuem.rlp.de

Keine Gefahr für den Menschen

Für den Menschen besteht keine Ansteckungsgefahr. Milch und Fleisch erkrankter Tiere können weiterhin bedenkenlos verzehrt werden.

Symptome und Meldepflicht

Betroffene Tiere können Fieber, Apathie, Fressunlust, Schwellungen an Kopf, Lippen und Zunge sowie gerötete Schleimhäute zeigen. Zusätzlich können Lahmheiten, ein deutlicher Rückgang der Milchleistung und Fehlgeburten auftreten. Auch symptomlose Infektionen sind möglich.

Tierhalterinnen und Tierhalter sollen ihre Tiere aufmerksam beobachten und bei Verdacht umgehend das zuständige Veterinäramt informieren. Bei erhärtetem Verdacht müssen Proben durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt entnommen und zur Analyse an das LUA gesendet werden.

Impfempfehlung und finanzielle Unterstützung

Zur Eindämmung der Blauzungenkrankheit empfiehlt das Land eine möglichst umfassende Impfung empfänglicher Tiere gegen den Serotyp BTV-8. Rheinland-Pfalz und die Tierseuchenkasse unterstützen die Impfung mit Zuschüssen von 2,50 Euro pro Impfdosis für Rinder sowie 2,00 Euro für Schafe und Ziegen. Informationen dazu: https://tsk-rlp.de/leistungen/beihilfen


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