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Ausgangssperre auch im Rhein-Hunsrück-Kreis

Nachdem die 7-Tage Inzidenz im Rhein-Hunsrück-Kreis über Ostern fünf Tagen konstant über 100 lag, gilt ab dem 8. April eine neue Allgemeinverfügung. Diese ist eine Ergänzung der Schutzmaßnahmen der 18. CoBeLVO. Dazu gehört auch eine Ausgangssperre zwischen 21 Uhr und 5 Uhr sowie strengere Regeln beim Terminshopping und dem Aufenthalt im öffentlichen Raum (mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und einer Person eines weiteren Hausstands).

Die Kreisverwaltung hat diese nun auf Weisung des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie erlassen - trotz „nachdrückliche Rückfrage“ seitens der Kreisverwaltung und Landrat Dr. Marlon Bröhr am Dienstag und Mittwoch, wie der Allgemeinverfügung zu entnehmen ist. Genau heißt es unter dem Punkt Gründe: „Trotz der sinkenden Tendenz des Inzidenzwertes (06.04.2021 = 82,4;07.04.2021 = 67,9) hat das zuständige Ministerium auf nachdrückliche Rückfrage dennoch an der Weisung festgehalten.“ Denn das vom Land vorgegebene Maßnahmenpaket sieht eine Allgemeinverfügung zur 18. CoBeLVO mit Inzidenz über 100 am ersten Werktag vor, nach drei Tagen in Folge mit einer Inzidenz über 100. Die Allgemeinverfügung tritt am 8. April in Kraft und gilt zunächst bis zum 20. April. Neben der Ausgangssperre werden weitere Einschränkungen wirksam. Die neue Allgemeinverfügung findet man im Wortlaut auf der Internetseite der Kreisverwaltung (Bekanntmachungen). https://www.kreis-sim.de/Aktuelles/Bekanntmachungen/ Bericht folgt.


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