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DEHOGA fordert dauerhafte MwSt.-Senkung für gesamte Branche

Das Gastgewerbe leidet weiterhin massiv unter den wirtschaftlichen Einbußen der Corpona-Krise. Der DEHOGA Rheinland-Pfalz fordert deshalb jetzt weitere Lockerung der Beschränkungen für das Gastgewerbe sowie eine unbefristete Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für alle Leistungen des Gastgewerbes.

"Das Gastgewerbe leidet weiterhin massiv unter den wirtschaftlichen Einbußen der Corpona-Krise." DEHOGA-Landespräsident Gereon Haumann. Foto: Archiv

Trotz der schrittweise eingeführten Lockerungen, mit denen Rheinland-Pfalz im vordersten Drittel beim Ländervergleich vergleichsweise gut abschneidet, leidet das Gastgewerbe weiterhin massiv unter den wirtschaftlichen Einbußen mit Umsatzverlusten von über 70 Prozent, allen voran die getränkegeprägten Betriebe, die dringend eine Perspektive benötigen. „Wenn wir die Eckkneipe, die Gastwirtschaft, die Bars, Clubs und Diskotheken nicht für immer verlieren wollen, müssen wir Sie ganz schnell wieder öffnen lassen. Umsatz ist immer noch die beste Wirtschaftsförderung“, erklärte Gereon Haumann, Präsident des DEHOGA Landesverbandes Rheinland-Pfalz. Wie Haumann ausführte, unterstützt und befürwortet der Hotel-und Gaststättenverband Verband weiterhin die Umsicht der Politik, den Gesundheitsschutz bei allen Planungen und Einschätzungen an oberste Stelle zu setzen. Gleichwohl fordert der Branchenverband nach der heutigen Sitzung des Großen DEHOGA-Vorstandes die rheinland-pfälzische Landesregierung auf, aufgrund der aktuellen Zahlen zum Infektionsgeschehen in Rheinland-Pfalz über folgende Lockerungen kurzfristig zu beraten. Die Forderungen des DEHOGA: 1. Umgehende Öffnung der Theken für Gäste, insbesondere auch die Bewirtschaftung von Theken für den Verzehr von Speisen und Getränken. 2. Aufhebung der Corona-bedingten Sperrstunde. 3. Aufhebung der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenschutz-Bedeckung in gastgewerblichen Betrieben. Begründung für die Forderung nach der Aufhebung der Maskenpflicht: „Mit Blick auf die Temperaturen in den kommenden Wochen ist das dauerhafte Tragen einer Maske insbesondere für unsere Mitarbeiter eine nicht zumutbare körperliche und gesundheitliche Belastung.", so Hauman, der ergänzte: "Bei allen geforderten Lockerungen habe wir die Gesundheit unserer Gäste und Mitarbeiter mit höchster Priorität auf dem Schirm. Wir werden als Gastgeber nichts riskieren, was Neuinfektionen begünstigt und eine Verbreitung des Virus unterschätzt. Daher empfehlen wir unseren Mitgliedern und deren Mitarbeitern unbedingt auch die Verwendung der Corona-Warn-App“.

Unbefristete Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes gefordert

Der DEHOGA Rheinland-Pfalz fordert zudem die umfassende und unbefristete Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für alle Leistungen des Gastgewerbes und somit ausdrücklich auch für die Abgabe von Speisen und Getränken in der Gastronomie sowie für alle Leistungsbestandteile im Beherbergungsgewerbe (Tagungspauschalen, Parkplatznutzung, WLAN, Sauna etc.). „Mit der Senkung der Mehrwertsteuer", so Haumann, "ist für unsere Branche ein wichtiger Teilerfolg erreicht worden. Allerdings müssen wir auch sehen, dass Kneipen, Bars, Clubs und Discotheken, die ausschließlich Getränke anbieten, nicht von der Steuerentlastung profitieren. Zudem ist klar, dass die reduzierte Mehrwertsteuer die zu erwarteten nicht unerheblichen Umsatzausfälle aufgrund der weiterhin einzuhaltenden Abstandsregelungen und Schutzmaßnahmen nur ein wenig kompensieren würden."

Empfehlung: Keine Preisreduzierungen für die Abgabe von Speisen

Angesichts der der massiven Umsatzeinbußen der Branche fordert der DEHOGA Rheinland-Pfalz seine Betriebe zudem auf, die Preiskalkulationen sehr sorgfältig zu überprüfen. „Selbstverständlich sind die vielfältigen Corona-bedingten Kostensteigerungen und Umsatzeinbußen in die Verkaufspreise einzukalkulieren. Alles andere ist kaufmännisch fahrlässig“, so Präsident Haumann. Der DEHOGA Rheinland-Pfalz spreche sich deshalb "gegen Preisreduzierungen für die Abgabe von Speisen anlässlich der ab 1. Juli 2020 eingeführten Mehrwertsteuerabsenkung aus."


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