Jutta Kruft

Keine weiteren Ermittlungen gegen Ex-Landrat Pföhler

Die Ermittlungen gegen Ex-Landrat Jürgen Pföhler werden nicht wieder aufgenommen.

Die Ermittlungen gegen Ex-Landrat Jürgen Pföhler werden nicht wieder aufgenommen.

Bild: KV/Bernhard Risse

Ahrweiler. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz bestätigt im "Verfahrenskomplex Ahrflut" die Einstellungsentscheidung der Staatsanwaltschaft Koblenz.
Am 17. April 2024 hat die Staatsanwaltschaft Koblenz ihre Ermittlungen zu möglichen strafrechtlichen Fehlern bei der Bewältigung der Ahrflut vom 14./15. Juli 2021 eingestellt. Sie sah keinen ausreichenden Anfangsverdacht für eine Straftat (§ 170 Abs. 2 StPO). Gegen diese Entscheidung wurden Beschwerden eingelegt. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz hat diese Beschwerden am 15. Oktober 2025 zurückgewiesen.
Zusammenfassend ist die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz zu dem Ergebnis gelangt, dass die Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Koblenz vollständig geführt worden sind und die durch die Staatsanwaltschaft vorgenommene Bewertung der Ermittlungsergebnisse der Sach- und Rechtslage entspricht. Die gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Koblenz erhobenen Beschwerden waren daher als unbegründet zurückzuweisen.

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