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Schwalben sind streng geschützt

Region. Bereits früher galten Schwalben als Boten des Glücks, die das Haus vor Feuer und Blitz sowie das Vieh im Stall vor Krankheiten bewahrten.

Bald ist es wieder soweit: Junge Mehlschwalben im Nest.

Bald ist es wieder soweit: Junge Mehlschwalben im Nest.

Bild: Kathy Büscher, NABU

Heute zählen Rauch- und Mehlschwalben nach der europäischen Vogelschutzrichtlinie zu den geschützten Arten. Daher ist jede Entfernung, Beschädigung, Unbrauchbarmachung und sonstige Beeinträchtigung von Schwalbennestern grundsätzlich rechtswidrig.

Empfindliche Bußgelder drohen

"Auch die Überreste alter Nester dürfen nicht entfernt werden, denn Sie bilden Ansatzpunkte für den Wiederaufbau im folgenden Jahr", erklärt Corinna Albert von der NABU Regionalstelle RLP-West. Verboten ist es auch, den Zugang zu den Brutstätten für die Schwalben durch Baugerüste oder andere Hindernisse zu versprerren. All das kann als Ordnungswidrigkeit mit teils empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Für die Einhaltung der Vorschriften, Ahndung von Verstößen und Erteilung von Genehmigungen und Ausnahmen auf Antrag ist die jeweilige untere Naturschutzbehörde zuständig.

"Für artenschutzrechtliche Ausnahmeregelungen müssen zwingende Gründe vorliegen", so Albert. Zur Beurteilung des Einzelfalls werden Artenschutzbeauftragte hinzugezogen, um die Lage vor Ort einzuschätzen. Dabei werden auch ggf. Auflagen festgesetzt, wie zum Beispiel das Anbringen von Ersatz-Kunstnestern in der Umgebung.


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