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Wichtige Erkenntnisse und Praxisrelevanz

Wittlich. "Hochwasserpartnerschaft Westliche Mittelmoselzuflüsse" : Experten tauschen sich in Wittlich über Hochwasservorsorge und Gewässer aus.

Ute Juchem, SGD Nord, erläutert die gesetzlichen Grundlagen der Gewässerunterhaltung.

Ute Juchem, SGD Nord, erläutert die gesetzlichen Grundlagen der Gewässerunterhaltung.

Bild: Christof Kinsinger

Vor kurzem fand im Ratssaal der Stadt Wittlich der vierte Workshop der "Hochwasserpartnerschaft Westliche Mittelmoselzuflüsse" statt. Der Moderator der Hochwasserpartnerschaft, Bürgermeister Joachim Rodenkirch, begrüßte knapp 30 Teilnehmer und Teilnehmerinnen aus den beteiligten Kommunen an Lieser, Salm, Alf- und Üßbach.

Hochwasservorsorge immer im Blick haben

Rodenkirch  betonte, dass nach dem Hochwasserereignis im Jahr 2021 sowohl die öffentliche Hand als auch die Bevölkerung die Hochwasservorsorge immer im Blick haben müssen. Was können wir zur Hochwasservorsorge tun, wenn es beispielsweise um die Unterhaltung der Gewässer geht? Welches sind die rechtlichen Grundlagen und Zuständigkeiten? Ute Juchem, Juristin bei der SGD Nord für Wasserrecht, erläuterte die juristische Seite und Vorgaben der Gewässerunterhaltung.

Gesetze und Sonderregelungen

Besonderen Wert legte sie auf die Beschreibung der historischen Hintergründe und Zusammenhänge der einschlägigen Gesetze, die zu den heute gültigen Rechten und Pflichten der Verwaltungen und der Gewässeranlieger führten. Wie praxisrelevant und gleichzeitig kompliziert dieses Thema ist, zeigten viele Fragen der Teilnehmenden, die diskutiert und beantwortet wurden. So wurde z.B. nachgefragt, wie die rechtliche Situation bei umgefallenen Bäumen am Gewässer oder an alten Mühlgräben ist. Ohne Sonderregelung sind in der Regel die Eigentümer der anliegende Grundstücke unterhaltungspflichtig.

Alte Wasserrechte z.B. umfassen die Nutzung des Wassers zum Betrieb einer Mühle, nicht aber die Energieerzeugung. Für die mit der Gewässerunterhaltung beauftragten und mit Forderungen aus der Bevölkerung konfrontierten Sach-bearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Kommunen gab es wichtige Erkenntnisse und Klarstellungen im Umgang mit Gewässern.

Praxisrelevante Aspekte der Gewässerunterhaltung

Nach einer Pause mit Erfahrungsaustausch und Gesprächen zwischen den Teilnehmenden erläuterte Christof Kinsinger (Informations- und Beratungszentrum Hochwasservorsorge RLP) praxisrelevante Aspekte der Gewässerunterhaltung. Was kann die Gewässerunterhaltung überhaupt leisten, um Hochwasserschäden zu minimieren? Worauf ist neben den rechtlichen Pflichten und Zuständigkeiten zu achten? Folgende Kernaussagen wurden getroffen:

Außerhalb von Ortschaften sollte die natürliche Dynamik der Fließgewässer zugelassen und gefördert werden. Zumindest kleinere Hochwasser lassen sich dadurch in Ortslagen deutlich verringern. Die Gewässerunterhaltung sollte weitgehend dieser Entwicklung dienen. Vor und insbesondere in den Ortslagen hat der Wasserdurchfluss Vorrang und die Gewässerunterhaltung sollte sich daran ausrichten, z. B. durch Freihaltung der Abflussquerschnitte, Gehölzpflege und Treibgutrückhaltung.

Gebäude dem Hochwasser anpassen

Es wurde aber auch klar, dass sich größere Hochwasser durch Gewässerunterhaltung nicht verhindern lassen und jeder und jede, die im Überschwemmungsgebiet leben und wirtschaften, betroffen sein können. Daher sollten alle schadenserhöhenden Aktivitäten (z. B. Lagerung von potenziellem Treibgut in Gewässernähe), unterbleiben und Gebäude hochwasserangepasst werden.

Zur Fortführung des Themas Gewässerunterhaltung und Hochwasservorsorge wurde vereinbart, die nächste Veranstaltung der Hochwasserpartnerschaft als Exkursion an ein Fließgewässer zu planen, um vor Ort Fragen, die bei der Gewässerunterhaltung zu Missverständnissen und Problemen führen können, zu besprechen.


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