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Kilometerzähler "frisiert"

Um einen gebrauchten Pkw besser am Markt zu verkaufen, nutzen windige Ganoven heutzutage moderne Technik. Innerhalb weniger Sekunden und mit dem entsprechendem technischen Gerät sowie Fachwissen stehen dann auf dem Kilometerzähler des Wagens plötzlich 100.000 Kilometer weniger. Für einen Verkäufer gab's mehr Geld, der Käufer ärgerte sich schwarz als der Schwindel in der Werkstatt auffiel. Nun landete der Fall vor dem Amtsgericht Cochem.

Der Mann, ein 31-Jähriger vom Hunsrück, ist für die Justiz kein Unbekannter. Bereits mehrfach stand er wegen vergleichbarer Delikte vor dem Richter, saß auch bereits Haftstrafen ab. Gefragt, warum er den Kilometerstand eines VW-Passat von 244.000 auf 146.000 zurückstellte, antwortete er, dass dies aus "optischen Gründen" erfolgt sei. Ein Argument, das Amtsrichter Gerald Michel gar nicht glauben konnte und wollte. Gekauft hatte der Hunsrücker den Wagen in der Nähe von Berlin zum Preis von 9.200 Euro. Nachdem er den Kilometerstand "frisiert" und noch einige kleine Reparaturen durchgeführt hatte, bot er das Fahrzeug zum Preis von 12.000 Euro an. Ein unbedarftes Ehepaar kaufte den Wagen gutgläubig und staunte wenig später, als es mit dem Auto in der Werkstatt war. Dort fiel sofort auf, dass der Wagen deutlich mehr gelaufen war, als angegeben. Das Paar ging sofort von der Werkstatt zur Polizei und erstattete Anzeige. Als diese den Verkäufer überprüfte, stellten die Beamten fest, dass es sich um einen "alten Bekannten" handelte. Der Mann hatte in der Vergangenheit bereits mehrfach Waren über Ebay angeboten und nachdem er das Geld kassiert hatte, die Ware nicht geliefert. Nachdem Richter Gerald Michel dem gelernten Informationselektroniker eingehend ins Gewissen geredet hatte, konnte der sich zu einem Geständnis durchringen. Unter Einbeziehung einer früheren Verurteilung des Amtsgerichtes Simmern, wurde der 31-Jährige schließlich zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten verurteilt. Er habe den Kilometerzähler zu Täuschungszwecken manipuliert. Die Strafe konnte, so der Richter in seiner Begründung, erneut zur Bewährung ausgesetzt werden. Hintergrund ist, dass der Angeklagte mittlerweile eine feste Arbeitsstelle habe und die Tat bereue. Einen Ratschlag gab der Richter dem Angeklagten mit auf den Weg: "Finger weg vom schnellen Geld mit Autos." Themenfoto: Archiv


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