

Die Ansteckung erfolgte mutmaßlich außerhalb des Kreises Euskirchen bei einem privat organisierten Ferienlager. „Wir müssen davon ausgehen, dass auch weitere Kinder und junge Erwachsene aus dem Kreis Euskirchen an den Ferienveranstaltungen teilgenommen haben, so dass mit weiteren Erkrankungsfällen zu rechnen ist“, sagt Christian Ramolla, der im Gesundheitsamt Infektionspatienten betreut. Betroffen sind ausschließlich Kinder. Bisher war es nicht erforderlich, besondere Maßnahmen in Schulen oder Kindertageseinrichtungen zu veranlassen. Alle Kinderarztpraxen, sonstige Arztpraxen und Krankenhäuser im Kreis Euskirchen sind informiert worden.
In den vergangenen Jahren hat es nur sehr wenige Masernfälle im Kreisgebiet gegeben. Zuletzt waren in 2018, 2019 und 2020 jeweils ein Masernfall aufgetreten. Hintergrund ist eine sehr hohe Durchimpfungsrate von rund 97 Prozent bei der Schuleingangsuntersuchung. In Deutschland ist die Masernimpfung verpflichtend für Kinder, die eine Kita bzw. die Grundschule besuchen. „Die Impfung bietet einen umfassenden Schutz“, so Ramolla. „Das heißt, wer geimpft ist, muss sich keine Sorgen um eine Ansteckung machen.“
Es muss auf jeden Fall ein Arzt konsultiert werden. Die Arztpraxis sollte aber nicht ohne telefonische Absprache aufgesucht werden. Meistens werden besondere Untersuchungstermine außerhalb der Sprechstunde organisiert, um andere Patienten zu schützen. Der Arzt wird dann den Kontakt zum Gesundheitsamt herstellen, um in Absprache mit dem Patienten weitere Schutzmaßnahmen für Familie und Umfeld zu veranlassen.
Der behandelnde Arzt legt in Absprache mit dem Gesundheitsamt fest, wann Schule, Kita oder Arbeitsstelle wieder aufgesucht werden dürfen. Ebenfalls sollte eine häusliche Quarantäne, ähnlich wie bei Corona, eingehalten werden. Das heißt, solange andere Personen angesteckt werden können, sollte man auf den Besuch von öffentlichen Veranstaltungen, Freizeitbädern, aber auch Geschäften sowie von medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen verzichten. Auch der ÖPNV sollte nicht genutzt werden.Was soll man tun, wenn man glaubt von einer Maserninfektion betroffen zu sein?
Es muss auf jeden Fall ein Arzt konsultiert werden. Die Arztpraxis sollte aber nicht ohne telefonische Absprache aufgesucht werden. Meistens werden besondere Untersuchungstermine außerhalb der Sprechstunde organisiert, um andere Patienten zu schützen. Der Arzt wird dann den Kontakt zum Gesundheitsamt herstellen, um in Absprache mit dem Patienten weitere Schutzmaßnahmen für Familie und Umfeld zu veranlassen.
Der behandelnde Arzt legt in Absprache mit dem Gesundheitsamt fest, wann Schule, Kita oder Arbeitsstelle wieder aufgesucht werden dürfen. Ebenfalls sollte eine häusliche Quarantäne, ähnlich wie bei Corona, eingehalten werden. Das heißt, solange andere Personen angesteckt werden können, sollte man auf den Besuch von öffentlichen Veranstaltungen, Freizeitbädern, aber auch Geschäften sowie von medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen verzichten. Auch der ÖPNV sollte nicht genutzt werden.
Bei den Masern handelt es sich um eine hoch ansteckende Infektionskrankheit. Erreger ist das Masernvirus, das durch das Einatmen infektioser Tropfchen (Sprechen, Husten, Niesen) oder uber den Luftweg durch Tropfchen sowie durch Kontakt mit infektiosen Sekreten aus Nase oder Rachen ubertragen wird. Masernviren wurden nach Kontamination noch nach zwei Stunden in der Luft nachgewiesen. Ansteckungen von Personen, die sich in den gleichen Raumen aufgehalten hatten wie ein an Masern Erkrankter, ohne dass ein direkter Kontakt stattgefunden hatte, wurden beschrieben. Ein direkter Kontakt ist also nicht fur die Ubertragung der Masern erforderlich.
Das Masernvirus besitzt eine Ansteckungsfahigkeit von uber 90 %, das heist uber 90 % der mit dem Virus in Kontakt gekommenen Personen, die uber keine ausreichende Immunitat verfugen, erkranken.
Die Ansteckungsfahigkeit beginnt bereits vier Tage vor Auftreten des typischen Hautausschlags (Exanthem) und halt bis vier Tage nach Auftreten des Exanthems an. Unmittelbar vor Erscheinen des Exanthems ist sie am größten.
Die Masernvirusinfektion bedingt eine vorubergehende Immunschwache, die Monate bis moglicherweise Jahre andauern kann. In dieser Zeit besteht eine erhohte Empfanglichkeit fur nachfolgende Infektionen. Haufig werden im Zusammenhang mit den Masern bakterielle Superinfektionen, wie eine Mittelohrentzundung, Bronchitis und Lungenentzundung sowie Diarrhoen beobachtet. Eine besonders schwerwiegende Komplikation ist die akute Gehirnentzundung, zu der es in etwa 1 von 1000 Fallen kommt. Bei etwa 10-20% der Betroffenen endet sie todlich, bei etwa 20-30% muss mit dauerhaften Schaden des Zentralen Nervensystems (ZNS) gerechnet werden. Daruber hinaus gibt es weitere schwerwiegende Erkrankungen.
Die erste MMR-Impfung sollte im Alter von 11-14 Monaten erfolgen. Die empfohlene Zweitimpfung kann 4 Wochen nach der ersten Masernimpfung erfolgen und soll im Alter von 15, spatestens 23 Monaten verabreicht werden.
Eine einmalige MMR-Standardimpfung fur Erwachsene sollte bei allen nach 1970 geborenen ungeimpften bzw. in der Kindheit nur einmal geimpften Personen .18 Jahre oder nach 1970 geborenen Personen .18 Jahre mit unklarem Impfstaus nachgeholt werden.




