Covid-19: Alle Restaurants im Kreis ab sofort geschlossen
Der Kreis Euskirchen hat heute auf Empfehlung des Kreis-Gesundheitsamtes eine entsprechende Allgemeinverfügung erarbeitet und sie allen Kommunen im Kreis zur Verfügung gestellt. Damit gehe der Regierungsbezirk Köln über die Erlasslage des Landes hinaus, wonach Restaurants von 6 bis 15 Uhr öffnen dürfen, heißt es in der Mitteilung. Landrat Günter Rosenke: „Es geht jetzt darum, Menschenansammlungen zu vermeiden. Wenn Kneipen, Cafés und Bars aus diesem Grund geschlossen werden, dann ist es doch nur logisch, dass auch Restaurants nicht weiter öffnen dürfen. Alles andere ist nicht zu vermitteln. Jetzt ist konsequentes Handeln gefragt!“ Im Regierungsbezirk Köln ist damit der Verzehr von Speisen und Getränken innerhalb von Restaurants, Speisegaststätten, Biergärten, Bäckereien, Eisdielen usw. untersagt. Von diesem Verbot ausgenommen sind Lieferserviceangebote, Drive-In-Restaurantschalter oder sonstiger Außerhausverkauf von Speisen und Getränken.

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