Wolfgang Andres

Haus Veybach: Belegungsverbot, aber keine Schließung

Bis zum 30. April 2015 dürfen keine weiteren Senioren im Euskirchener "Haus Veybach" aufgenommen werden. Das hat die Heimaufsicht des Kreises Euskirchen aufgrund erheblicher Mängel entschieden. Geschlossen wird das Seniorenheim allerdings nicht.

Die Heimaufsicht hat in den letzen Tagen aufgrund der Ereignisse in "Haus Dottendorf" (Bonn) die ebenfalls von der Senator Senioren- und Pflegeeinrichtun...g GmbH betriebene Einrichtung "Haus Veybach" zusammen mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) überprüft. Dabei ergaben sich im Einzelnen Mängel in der medikamentösen Versorgung, der Organisation im Aufnahmemanagement, dem Personaleinsatz, der Pflege der Bewohner sowie in der Pflegedokumentation. Im Bereich der Arzneimittelsicherheit wurden Mängel u.a. im Bereich der Bevorratung und Lagerung der Medikamente, der falschen Zuordnung von Medikamenten, der Missachtung der Verfallsdaten, der fehlerhaften Verabreichung sowie der fehlerhaften und/ oder lückenhaften Dokumentation der Medikamentengaben festgestellt. Im Aufnahmemanagement zeigten sich, bedingt durch die Aufnahme von Bewohnern aus dem "Haus Dottendorf", Mängel in der hieraus resultierenden, notwendigen Personalaufstockung sowie der Erfassung der individuellen Risiken der neuen Bewohner (z.B. Sturzrisiken, Medikamente). Die Personalsituation ist insgesamt angespannt. Es kam in einzelnen Fällen zu Pflegedefiziten, besonders bei Bewohnern, die einer intensiven Pflege bedürfen, wie etwa bei bettlägerigen Menschen. In diesen Fällen wurden vom MDK Sofortmaßnahmen veranlasst, die die Heimleitung direkt umsetzte. Insgesamt wurde festgestellt, dass die Expertenstandards in Bezug auf die Pflege nicht durchgängig umgesetzt wurden. Resultierend aus den vorgenannten Mängeln, hat die Heimaufsicht des Kreises Euskirchen ein Belegungsverbot, vorläufig befristet bis zum 30.04.2015, ausgesprochen. Eine Verlängerung, gegebenenfalls aber auch eine Verkürzung, ist von der Umsetzung der angeordneten Maßnahmen abhängig. Unter dem Begriff "Belegungsverbot" ist ein Aufnahmestop für weitere Bewohner zu verstehen, d.h., auch freiwerdende Plätze dürfen nicht mehr belegt werden. Eine Schließung ist nicht angedacht, da die Bewohner trotz der festgestellten Mängel ausreichend im Sinne der Mindeststandards versorgt werden. Noch in dieser Woche ergeht eine weitere Verfügung, in der die Betreibergesellschaft aufgefordert wird, die festgestellten Mängel in einer angemessenen Frist, die die Heimaufsicht detailliert vorgibt, aufzuarbeiten und zu beseitigen. Die Mängelbeseitigung wird durch die Heimaufsicht des Kreises in unangekündigten Kontrollbesuchen überprüft. In Bezug auf den bestehenden Versorgungsvertrag hat die zuständige Pflegekasse IKK (InnungsKrankenKasse) mitgeteilt, dass dieser weiterhin aufrechterhalten wird. Da die Betreibergesellschaft sich bisher als kooperativ gezeigt hat, geht die Heimaufsicht des Kreises davon aus, dass


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