

Die beiden Frauen hatten behauptet, ein Mann habe die Rottweilerhündin »Shira« mutwillig und brutal verprügelt (wir berichteten). »Ich bin der Mann, von dem die beiden Frauen da gesprochen haben«, meldete sich Raimund Kirfel jetzt beim Schleidener WochenSpiegel. Allerdings stellte er die Vorgänge etwas anders dar. »Ich ging«, so Raimund Kirfel, »an diesem Tag mit meiner kleinen Mischlingshündin im Heisterter Feld spazieren, als mir die zwei Damen mit insgesamt drei Hunden entgegen kamen.« Wie sein eigener Hund seien auch diese Hunde nicht angeleint gewesen. Rottweiler schnappte zu »Das ist«, so der Kaller, »eigentlich auch kein Problem. Meistens beschnüffeln die Hunde sich und gehen dann ihrer Wege.« Er sei davon ausgegangen, dass die Hunde der zwei Damen ebenfalls harmlos waren, sonst seien sie ja angeleint gewesen. Bei der Begegnung habe der Rottweiler dann ohne ersichtlichen Grund nach der Kehle seiner Hündin geschnappt. Diese habe sich aber noch schnell weg drehen können, so dass der Rottweiler sie am Hinterteil erwischte. »Dabei«, so Raimund Kirfel, »hat mein Hund eine ziemlich schwere Bissverletzung erlitten.« Ihm sei es gelungen, durch schnelles Eingreifen einen weiteren Angriff zu unterbinden. Notwehr »Nachdem ich den Rottweiler von meiner Hündin getrennt hatte, schnappte er auch nach mir«, berichtet Raimund Kirfel weiter. Da beide Frauen nicht reagierten, habe er sich gewehrt. Um sich und seine Hündin zu schützen, habe er den Rottweiler zweimal auf die Schnauze schlagen müssen, ehe dieser abgelassen habe. Raimund Kirfel: »Damit habe ich doch keinen Hund mutwillig verprügelt. Das war Notwehr. Ich konnte doch nicht zusehen, wie der Rottweiler meine kleine Hündin tot beißt. Das hätte jeder andere Hundebesitzer auch so gemacht.« Erst als er nach dem Vorfall seiner Hündin über den Rücken streichelte, habe er bemerkt, dass die blutete. Als er Gerda Baden darauf hin wies, habe die nicht reagiert und sei einfach weitergegangen. Ordnungsamt eingeschaltet »Meiner Meinung nach«, so Raimund Kirfel, »muss man von einem Hundehalter erwarten können, dass er einschreitet, wenn sein Hund einen anderen angreift.« Dies gelte vor allem für den Führer eines Rottweilers, der aufgrund seiner körperlichen Voraussetzungen einer sicheren Hand bedürfe. Gerda Baden sei jedoch in keiner Weise eingeschritten, »obwohl meine Hündin erbärmlich gejault hat«. Raimund Kirfel hat sich über die Darstellung der beiden Damen so geärgert, dass er schriftlich das Ordnungsamt der Gemeinde Kall eingeschaltet hat. Wörtlich heißt es in dem Schreiben: »Meine Bitte ist, zu prüfen, ob Frau Baden als Halterin des Rottweilers ihre Pflichten nach dem Landeshundegesetz ... verletzt hat und ob sie die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt«. Damit, so Kirfel, wolle er verhindern, dass der Hund noch einmal einen anderen Artgenossen oder im schlimmsten Fall ein Kind angreife. Auflagen für Hundehalter Nach Auskunft von Walter Thomassen, Pressesprecher des Kreises Euskirchen, gehört der Rottweiler zu den Hunden, die nach § 10 des Landeshundegesetzes nur unter bestimmten Auflagen gehalten werden. »Diese Hunde«, so Thomassen, »sind dabei von Natur aus nicht böse, werden aber gerne scharf gemacht.« Aufgrund ihrer körperlichen Fähigkeiten unterlägen die Hunde einer Erlaubnispflicht. »Ein Rottweiler etwa«, so der Pressesprecher, »verfügt über eine enorme Beißkraft.« Zu den diversen Voraussetzungen, die ein Halter solcher Hunde zu erfüllen habe, gehöre auch, dass für die Tiere Anlein- und Maulkorbpflicht bestehe. »Davon«, so Thomassen, »können ganz brave Hunde befreit werden«. Voraussetzung dafür ist allerdings eine Verhaltensprüfung - der sogenannte Wesenstest - den Hund mit Halter bei einem speziell zertifizierten Tierarzt oder einer Hundeschule absolvieren müssen.