

Die Ergebnisse der Proben wurden vom Gesundheitsamt entsprechend den Leitlinien bei Grenzwertüberschreitungen bewertet. Eine Grenzwertüberschreitung bei Enterokkoken sei nicht tolerierbar, da eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit bei einem solchen Nachweis nicht auszuschließen sei, heißt es in der Mittelung des Kreises. Bis die eingeleiteten Sofortmaßnahmen und weitere Abhilfemaßnahmen greifen, ist durch das Gesundheitsamt ein Abkochgebot ausgesprochen worden.
Das Trinkwasser muss bis zum Vorliegen weiterer Erkenntnisse in der Ortslage Tondorf abgekocht werden. Im Einzelnen bedeutet dies:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht
- Das Wasser für die Nahrungsaufnahme und -zubereitung (insbesondere für Babys, Kleinkinder und Menschen mit Vorerkrankungen) sollte einmalig sprudelnd abgekocht und mindestens 10 Minuten abgekühlt werden oder es soll Mineralwasser verwendet werden
- für medizinische Zwecke sollte ausschließlich abgekochtes Wasser verwendet werden
- die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden, Toilette) kann weiterhin mit Leitungswasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird beziehungsweise auf offene Wunden gelangt.
Über die Aufhebung des Abkochgebotes wird gesondert informiert. Es werden derzeit weitere Trinkwasseruntersuchungen und Desinfektionsmaßnahmen im Trinkwassernetz in der Ortslage Tondorf durchgeführt. Als Ansprechpartner in dringenden Fällen steht ein Bürgertelefon der Gemeinde Nettersheim zur Verfügung:
Bürgerhotline: 02486 – 78800



