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Inzidenzwert über 100: Ausgangsbeschänkung gilt ab 0 Uhr
Im Kreis Euskirchen werden aller Wahrscheinlichkeit nach ab Montag Schulen und Kitas schließen. Der Kreis Euskirchen hat nach Angaben der Kreisverwaltung (Stand 23. April) an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den RKI-Grenzwert von 165 überschritten (Freitag: 198; Donnerstag: 171) und wird die Marke nach internen Berechnungen des Gesundheitsamtes auch am morgigen Samstag reißen.
Das Kreishaus in Euskirchen. Foto: Archiv
Nach der offiziellen Feststellung des Landes, die dann nach Auskunft der Kreisverwaltung am Samstag oder Sonntag folgen dürfte, würden Schulen in den Distanzunterricht wechseln (mit Ausnahme der Abschlussklassen) und Kitas ab Montag geschlossen bleiben (hier ist eine Notbetreuung möglich). Aktuelle Infos wird das NRW-Gesundheitsministerium am Wochenende auf seiner Homepage veröffentlichen (www.mags.nrw). Eine Verordnung des Kreises Euskirchen wird darüber hinaus nicht nötig sein.
Maßgeblich für die Maßnahmen sind die veröffentlichen Inzidenzwerte des Robert-Koch-Institutes (RKI) und nicht die Werte des Landeszentrums Gesundheit NRW. Die Landeswerte sind in der Vergangenheit immer wieder rückwirkend korrigiert worden, was das RKI nicht macht. Daher kann es zwischen beiden Instituten zu geringeren Abweichungen kommen.
Diese Regelungen gelten ab heute Nacht 0 Uhr
Fest steht aber: Der Kreis Euskirchen liegt definitiv seit Langem über den Grenzwert von 100. Daher gelten ab 0 Uhr heute Nacht gemäß Infektionsschutzgesetz folgende Regelungen:
Private Treffen
Private Treffen sind auf die Angehörigen eines Hausstandes und maximal eine weitere Person begrenzt. Ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren. Diese Kontaktbeschränkungen gelten auch für den privaten Raum, sprich die eigene Wohnung.
Ausgangsbeschränkung
Zwischen 22 und 5 Uhr gilt eine Ausgangsbeschränkung, man darf die Wohnung oder das eigene Grundstück nicht verlassen. Es gibt aber Ausnahmen, unter anderem für Notfälle, die Berufsausübung oder die Runde mit dem Hund. Joggen und Spaziergänge bleiben bis Mitternacht erlaubt, allerdings nur alleine.
Einkaufen
Für Einkaufen jenseits des Lebensmittel-, Drogerie-, Buch- oder Blumenhandels gilt: Geschäfte können Kunden nur einlassen, wenn diese einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben. Ab einem Inzidenzwert von 150, wie es derzeit der Fall ist, ist nur noch „Click & Collect“ (Bestellen und abholen) möglich. Es bleibt also bei der Regelung, die seit Montag im Kreis Euskirchen gilt.
Körpernahe Dienstleistungen
Nicht-medizinische körpernahe Dienstleistungen sind untersagt. Eine Ausnahme gibt es für Friseurdienstleistungen und Fußpflege. Kundinnen und Kunden müssen allerdings ein negatives Corona-Test-Ergebnis vorweisen, das nicht älter als 24 Stunden sein darf.
Sport im Freien
Kontaktloser Sport im Freien ist nur alleine, zu zweit oder dem eigenen Haushalt erlaubt. Kinder unter 14 Jahren dürfen kontaktlosen Sport maximal zu fünft machen.
Homeoffice
Arbeitgeber müssen Homeoffice anbieten, wo das möglich ist.
Schulen gehen in den Wechselunterricht
Wird an drei aufeinanderfolgenden Tagen der Grenzwert von 165 überschritten – das wird im Kreis Euskirchen höchstwahrscheinlich ab dem morgigen Samstag der Fall sein -, dann gelten zusätzlich folgende Bestimmungen:
Die Schulen schließen und gehen in den Distanzunterricht. Kitas schließen ebenfalls. Allerdings besteht hier die Möglichkeit, dass Eltern ihre Kinder in die Notbetreuung schicken. Dazu müssen sie eine „Bestätigung zur bedarfsorientierten Notbetreuung“ ausfüllen und damit erklären, dass sie an bestimmten Tagen die Betreuung ihrer Kinder ansonsten nicht sicherstellen können (Formular auf www.mkffi.nrw).
Die "Notbremse" tritt erst dann wieder außer Kraft, wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 liegt. Alle Regelungen im Detail: www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundesweite-notbremse-1888982Fragen & Antworten: www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/4-bevschg-faq.html