

Am Dienstag, 7. Oktober, meldete sich der 33-Jährige erneut über den Notruf und meldete eine Lärmbelästigung. Vor Ort konnte durch die eingesetzten Polizeibeamten keine Lärmbelästigung festgestellt werden. Im Gespräch mit den Beamten habe der Mann spontan geäußert, dass er in den vergangenen Wochen vermehrt angerufen habe, um Vorfälle zu melden.
Im Zuge der Ermittlungen stellte sich heraus, dass sämtliche Anrufe von ein und derselben Telefonnummer ausgingen. Das dabei verwendete Mobiltelefon wurde sichergestellt. Gegen den 33-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen Missbrauchs von Notrufen eingeleitet.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang eindringlich darauf hin, dass der Notruf 110 ausschließlich für echte Not- und Gefahrensituationen bestimmt ist.
Der Missbrauch des Notrufs ist kein Kavaliersdelikt: Ein Missbrauch von Notrufen kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet werden.
Solche Anrufe binden Einsatzkräfte, die in dieser Zeit nicht für tatsächliche Notfälle zur Verfügung stehen. Im Ernstfall kann das Leben kosten. Die Polizei Euskirchen appelliert daher an alle Bürgerinnen und Bürger, den Notruf nur in wirklichen Notlagen zu wählen.




