Frederik Scholl

Parkzeit vor dem Kreishaus künftig auf zwei Stunden begrenzt

Euskirchen. Kreishaus-Besucher können ab 1. August nur noch den Parkplatz vor dem Haupteingang nutzen. Die weiteren Parkplätze seien für Mitarbeiter und Mieter reserviert.

Kreishaus in Euskirchen

Kreishaus in Euskirchen

Bild: Archiv

Ab dem 1. August ist der Parkplatz vor dem Haupteingang der Kreisverwaltung ausschließlich für Besucher reserviert. Wer sein Auto hier parkt, muss künftig eine Parkscheibe verwenden – die Parkzeit ist auf zwei Stunden begrenzt. Dies gilt für folgende Zeiten: montags bis donnerstags von 6-17 Uhr und freitags von 6-13 Uhr.
Bei Terminen oder Veranstaltungen, die länger als zwei Stunden dauern, werden Tagesparkausweise ausgestellt. Die übrigen Parkplätze sind für die Mitarbeitenden der Kreisverwaltung und Mieter reserviert.
Die neue Parkraumbewirtschaftung sei nach Angaben des Kreises erforderlich, weil zum einen immer mehr Anwohner und „Fremdparker“ die Parkplätze blockiert hätten, zum anderen, weil seit wenigen Wochen der Anbau der Kreisverwaltung fertiggestellt ist und weitere Mitarbeitende und Kunden Parkflächen beanspruchen. Die neue Parkregelung ist nach Angaben der Kreisverwaltung ausgeschildert und wird nach einer Übergangszeit kontrolliert.


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