

Kreis. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage des Umweltverbandes BUND gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der A1 in Rheinland-Pfalz (Anschlussstelle Kelberg bis Anschlussstelle Adenau) abgewiesen. Damit kann der rund zehn Kilometer lange Lückenschluss im Abschnitt zwischen Kelberg und Adenau weiter vorangetrieben werden.
Der Landrat des Kreises Euskirchen, Markus Ramers, sagte dazu in einem Statement: »Die Entscheidung aus Leipzig ist ein starkes Signal: Der seit über 60 Jahren versprochene Lückenschluss der A1 kann nun endlich Realität werden. Für die Eifel geht es schließlich nicht um ein Luxusprojekt, sondern um Arbeitsplätze, Erreichbarkeit und Zukunftschancen. Nach dem Urteil darf es auch keine Ausreden mehr geben – Bund und die zuständigen Behörden müssen den Bau zügig und im Einklang mit Natur- und Artenschutz voranbringen.«
Der Euskirchener CDU-Landtagsabgeordnete Klaus Voussem erklärte dazu: »Mit seinem Urteil schafft das Bundesverfassungsgericht Klarheit für den Weiterbau der A1. Das sind auch gute Nachrichten für den Kreis Euskirchen, wo viele den Lückenschluss der A1 aufgrund der stark gestiegenen Verkehrsbelastung herbeisehen und sich von dem Urteil ein Signal des Aufbruchs versprechen. Das Urteil ist zudem ein Erfolg für die Planer der A1, denn ihre gute Arbeit haben sie nun höchstrichterlich bestätigt bekommen. Nun gilt es, das Urteil zu akzeptieren und zu respektieren und den Lückenschluss zu vollenden.«
Die Richter des Bundesverwaltungsgerichts folgten den Argumenten des klagenden Umweltverbandes nicht. Der BUND hatte unter anderem Verstöße gegen den Gebiets- und Artenschutz, eine unzureichende Gewässerplanung sowie Mängel beim Bundesverkehrswegeplan geltend gemacht. Auch den Antrag, dem Europäischen Gerichtshof zahlreiche Fragen vorzulegen, wies das Gericht zurück.
Das Projekt gilt als eines der wichtigsten Infrastrukturvorhaben in der Eifel: Die A1 ist zwischen Heiligenhafen und Saarbrücken auf einer Länge von etwa 730 Kilometern ausgebaut. Es fehlt lediglich ein rund 25 Kilometer langes Teilstück zwischen den Anschlussstellen Blankenheim und Kelberg. Dieses gilt im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen als »vordringlicher Bedarf« und ist Teil des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V).
Das nun strittige Teilstück zwischen Kelberg und Adenau verläuft durch das Vogelschutzgebiet »Ahrgebirge«. Der Planfeststellungsbeschluss sah Ausnahmen von den artenschutzrechtlichen Verboten für drei Vogelarten vor. Das Gericht befand, dass diese Ausnahmen rechtmäßig seien, da sie dem Ausnahmegrund der »öffentlichen Sicherheit« entsprechen.
Mit der Entscheidung des Leipziger Gerichts könnte der jahrzehntelang diskutierte Weiterbau der A1 in der Eifel ein entscheidendes Stück näher gerückt sein.




