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Städtische Nothilfe: Anträge können gestellt werden

Wie die Stadt Euskirchen mitteilt, wurde in einer Dringlichkeitsentscheidung am 3. August die Richtlinie der Stadt Euskirchen über die Verteilung von Spenden aus dem Spendenfonds „Städtische Nothilfe“ an Privathaushalte mit Schäden durch das Hochwasser vom 14./15. Juli 2021 beschlossen. Hiernach können auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 1.000 Euro aus dem Spendenfonds an betroffene Personen ausgezahlt werden.
Die Statverwaltung Euskirchen. Symbolfoto: Archiv

Die Statverwaltung Euskirchen. Symbolfoto: Archiv

 Die Richtlinie sowie der Antrag können auf der Homepage der Stadt Euskirchen heruntergeladen werden (https://www.euskirchen.de/leben-in-euskirchen/flutopferhilfe/). Eine Abholung/Abgabe ist zudem ab sofort im Rathaus, Kölner Straße 75, zu den üblichen Öffnungszeiten möglich. Ansprechpartnerin bei Fragen ist Frau Strick (rstrick@euskirchen.de), Telefon 02251/14-200. Eine Übersendung von Anträgen per E-Mail an Frau Strick ist ebenfalls möglich.


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