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Urteil gegen Schleuser gefällt

Nach erfolgreichen Ermittlungen der Bundespolizei wurden vom Amtsgericht Schleiden und vom Amtsgericht Aachen die Urteile gegen zwei Schleuser gefällt.
Das Amtsgericht Schleiden verurteilte einen Schleuser zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten ohne Bewährung. Foto: Pixabay

Das Amtsgericht Schleiden verurteilte einen Schleuser zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten ohne Bewährung. Foto: Pixabay

Ein zur Tatzeit 57-jähriger guineischer Staatsangehöriger wurde zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Er hatte am 18. November 2020 in der Nähe des Losheimergrabens fünf Personen verholfen, von Belgien nach Deutschland ohne Ausweispapiere einzureisen. Der Mann war bei der Bundespolizei in Aachen kein unbekanntes Gesicht. Schon mehrfach war er in der Vergangenheit wegen des Schleusungsverdachtes festgenommen worden. In einigen dieser Verfahren stehen noch diverse Berufungsverfahren vor der Justiz aus. Jetzte musste er sich vor dem Amtsgericht Schleiden in Gemünd verantworten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er die fünf Personen geschleust hatte. Es verurteilte ihn zu der Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Bis zur Rechtskraft des Urteils bleibt der Guineer weiterhin in Haft. In einem weiteren Fall hatte am 25. Februar 2020 ein zur Tatzeit 50-jähriger Deutscher drei Personen von Belgien nach Deutschland geschleust. An der Eupener Straße in Aachen war zunächst Endstation für den Schleuser. Während der Ermittlungen sagten die Geschleusten geschlossen gegen den Mann aus, dass sie Gelder für das Verbringen über die Grenze gezahlt hatten. Da der Betroffene noch nicht polizeilich in Erscheinung getreten war, wurde vom Amtsgericht Aachen ein Strafbefehl in Höhe von insgesamt 3000 Euro erlassen.


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