Verkaufsoffener Sonntag steht auf der Kippe
Die Verwaltung kann die in den Anträgen vorgebrachte Argumentation von ver.di nicht nachvollziehen, da die geplante Sonntagsöffnung sowohl durch den antragstellenden Einzelhandelsverband Bonn Rhein-Sieg Euskirchen (Ortsausschuss Euskirchen) als auch durch die Kreisstadt Euskirchen in der Vorlage zum Beschluss der ordnungsbehördlichen Verordnung eingehend begründet wurde. Die Voraussetzungen des Ladenöffnungsgesetzes NRW liegen aus Sicht der Verwaltung vor. Die Kreisstadt Euskirchen wird dem Verwaltungsgericht Aachen eine Erwiderung zum Eilantrag zuleiten, damit das Gericht noch in dieser Woche eine Entscheidung treffen kann, die den Einzelhändlern in der Euskirchener Innenstadt Klarheit verschafft, ob sie ihre Geschäfte am 2. September 2018 öffnen dürfen.