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"Vorsichtige" Lockerungen

Mit einem Sieben-Tage-Inzidenzwert von 84,2 am gestrigen Dienstag, 18. Mai, lag der Wert im Kreis Euskirchen an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100. Damit ist die Bundes-Notbremse ab Donnerstag, 20. Mai außer Kraft gesetzt und es gelten bestimmte Lockerungen.
Im Kreis Euskirchen, im Foto ist die Kreisverwaltung zu sehen, gilt ab Donnerstag, 20. Mai keine Bundes-Notbremse mehr. Symbolfoto: Archiv

Im Kreis Euskirchen, im Foto ist die Kreisverwaltung zu sehen, gilt ab Donnerstag, 20. Mai keine Bundes-Notbremse mehr. Symbolfoto: Archiv

Wie das NRW-Gesundheitsministerium auf seiner Internetseite mitteilt, sind im Kreis Euskirchen ab Donnerstag einige »vorsichtige« Lockerungen möglich. »Eine super Nachricht! Nach einer gefühlten Ewigkeit sind wir ab Donnerstag raus aus der Notbremse - mit deutlichen Erleichterungen für uns alle, besonders aber auch für Betriebe wie zum Beispiel die Gastronomie und die Übernachtungseinrichtungen. Wichtig ist aber auch: Die Pandemie ist noch nicht beendet, wir müssen weiter vorsichtig und verantwortungsvoll sein. Angebote im Freien können wir jetzt aber sicherlich verstärkt nutzen«, erklärt Landrat Markus Ramers.
Bei Inzidenzwerten zwischen 100 und 50, wie das im Kreis Euskirchen der Fall ist, treten einige Lockerungen am Donnerstag, 20. Mai, in Kraft. Wie im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt, stehen Geimpfte und Genesene negativ Getesteten gleich, zudem werden sie bei Personenbegrenzungen nicht mitgezählt.

Ausgangsbeschränkungen:

Unter anderem fallen die Ausgangsbeschränkungen zwischen 22 und 5 Uhr weg.

Kontaktbeschränkungen:

Die Kontaktbeschränkungen erlauben Treffen des eigenen Haushalts plus eine weitere Person (plus Kinder bis einschließlich 14 Jahren) oder alternativ fünf Personen aus zwei Haushalten (plus Kinder bis einschließlich 14 Jahren).

Kultur:

Konzerte unter freiem Himmel mit maximal 500 Personen (Sitzplan) und bescheinigtem negativem Testergebnis sind möglich. Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen ist nach vorheriger Terminbuchung möglich. Zulässig ist in geschlossenen Räumen maximal ein Besucher pro 20 Quadratmeter Ausstellungsfläche.

Gastronomie:

Betrieb von gastronomischen Einrichtungen ist im Außenbereich und mit negativem Testergebnis für Gäste und Bedienung zulässig.

Einzelhandel:

Im Einzelhandel dürfen alle Geschäfte öffnen. Geschäfte, die nicht Grundversorgung sind, dürfen Kunden nur mit negativem Testergebnis, jedoch ohne Terminbuchung einlassen. Die Kundenbegrenzung wird auf einen Kunden pro 20 Quadratmeter reduziert, Voraussetzung ist ein negatives Testergebnis.

Sport:

Ausübung von kontaktfreiem Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel mit bis zu 20 Personen.
Kontaktsport unter freiem Himmel in Gruppen wie bei den allgemeinen Kontaktbeschränkungen sowie für Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschl. 14 Jahre. Zuschauer unter freiem Himmel mit negativem Testergebnis sind wieder erlaubt ( bis zu 20 Prozent der Kapazität, max. 500 Personen, Sitzplan)

Freizeit:

Öffnung kleinerer Außeneinrichtungen: Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten, Voraussetzung: negatives Testergebnis
Freibäder dürfen zur Sportausübung (keine Liegewiesen) öffnen, Begrenzung der Besucheranzahl Voraussetzung ist negatives Testergebnis

Beherbergung:

Übernachtungsangebote in Ferienwohnungen und auf Campingplätzen mit negativem Testergebnis zulässig. Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken in Hotels u.ä. Einrichtungen mit bis zu 60 Prozent der Kapazität zulässig,Voraussetzung ist negatives Testergebnis.

Nicht zulässig:

Messen, Märkten, Tagungen, Kongresse und private Veranstaltungen sind weiterhin nicht zulässig. Weitere Infos unter: https://www.mags.nrw/pressemitteilung/sinkende-infektionszahlen-und-steigendes-impftempo-landesregierung-reduziert


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