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Eine sehr ereignisreiche Nacht

Die Nacht von Mittwoch auf Donnerstag, 2. auf 3. Dezember, ist für die Polizei in Mayen sehr ereignisreich verlaufen.

Mittwoch, 2. Dezember, 22.35 Uhr: Versuchter Einbruch In der Marktstraße klirren Fensterscheiben und eine Alarmanlage heult los. Zeugen melden, dass die Scheibe eines Tabakwarengeschäftes eingeworfen worden ist. Drei dunkel gekleidete Personen seien in Richtung Neustraße weggelaufen. Die Fahndung verlief vorerst negativ. Nach ersten Ermittlungen wurde nichts entwendet. Mittwoch, 2. Dezember, 22.44 Uhr: Widerstand bei einer Personenüberprüfung Die Polizei erhielt aus dem Bereich eines Schnellrestaurants in der Koblenzer Straße den Hinweis, dass sich dort eine männliche Person sonderbar verhalte, denn er spreche mit sich selbst. Der 38-Jährige aus der Vulkaneifel konnte angetroffen und überprüft werden, wobei er unvermittelt einer Polizeibeamtin gegen den Kopf schlug und flüchtete, aber nach kurzer Verfolgung gestellt werden konnte. Die späteren Ermittlungen ergaben, dass der Mann unter Angstschüben litt. Die Beamtin konnte ihren Dienst fortsetzen. Mittwoch, 2. Dezember, 23.15 Uhr Zwistigkeiten führten in den Polizeigewahrsam Zu einem Einsatz "Gewalt in engen sozialen Beziehungen" kam es in einer Wohnung im Bereich der Koblenzer Straße. Hier waren ein 54-jähiger Mann und eine 37-jährige Frau - beide sehr stark alkoholisiert - in Streit geraten. Wegen des Trunkenheitsgrades der Beteiligten war, so die Polizei, eine Befriedung der Situation dauerhaft nicht möglich. Der Mann erhielt eine Wegweisungsverfügung aus der Wohnung. Anschließend wurde er in den Polizeigewahrsam eingeliefert. Vor Ort schied die Übermittlung von Hilfs- und Beratungsangeboten an die Frau aus. Dies werde nach der Ernüchterung nachgeholt. Donnerstag, 3. Dezember, 0.48 Uhr Handwerkerarbeiten lösten Polizeieinsatz aus Ein Mann, der seinen Hund ausführte, hörte aus dem Gelände eines Kindergartens in Mayen verdächtigte Geräusche und verständigte deshalb die Polizei. Die Einsatzkräfte konnten neben den Geräuschen am Gebäude eine angestellte Leiter und ein offenes Dachbodenfenster feststellen. Da ein Einbruch aufgrund der Gesamtumstände nicht auszuschließen war, wurde Verstärkung herangezogen und das Gelände umstellt. Bei der dann folgenden Überprüfung konnte ein "berechtigter Handwerker" auf dem Dachboden festgestellt werden, der nach Dacharbeiten noch mit Aufräumarbeiten und mitternächtlichen Kehrarbeiten, beschäftigt war. Themenfoto: Archiv


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