

Beamte der Polizeiinspektion Trier haben am gestrigen Mittwoch, 22.04.2026, zur Mittagszeit die eingeschränkte Durchfahrt in Igel in der Straße Am Feilenkreuz kontrolliert. Innerhalb von nur zwei Stunden wurden dabei insgesamt 30 Verstöße gebührenpflichtig geahndet. Dabei sei angemerkt, dass längst nicht alle Verkehrsteilnehmer angehalten werden und zu ihrem Anliegen befragt werden konnten.
Regelung „Anlieger frei“
Die verkehrsbehördliche Anordnung an dieser Stelle weist das sogenannte Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit dem Zusatz „Anlieger frei“ aus. Anlieger sind Personen, die ein in dem Bereich liegendes Grundstück aufsuchen möchten. Das bedeutet nicht, dass sie zwangsläufig Eigentümer oder Bewohner des Grundstückes sein müssen, jedoch ein nachvollziehbares Interesse begründen können sollten.
Bußgelder unterschiedlich hoch
Die Höhe des zu entrichtenden Bußgeldes bei festgestelltem Verstoß richtet sich nach der Art der Verkehrsbeteiligung. Während der motorisierte Verkehr mit mindestens 50 Euro zur Kasse gebeten wird, werden Radfahrer mit 25 Euro verwarnt.
Weitere Kontrollen geplant
Auch wenn das Echo der kontrollierten Verkehrsteilnehmer sehr unterschiedlich war, wird die Polizeiinspektion Trier auch zukünftig die Ortsdurchfahrt in Igel weiterhin in ihre Kontrolltätigkeit mit einbeziehen.
Quelle: Polizeidirektion Trier




