Claudia Neumann

Vogelgrippe kursiert weiterhin in der Region

Trier/Trier-Saarburg. Infizierte Tiere im Bereich Mattheiser Weiher in Trier und entlang der Mosel zwischen Trier und Mehring gefunden / Aufstallung von Geflügel wieder verpflichtend

Symbolfoto

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Bild: Canva

Die Gefahr einer weiteren Ausbreitung der Vogelgrippe besteht weiterhin. Seit Ende Januar werden im Landkreis Trier-Saarburg und in der Stadt Trier erneut vermehrt kranke und verendete Wasservögel gemeldet. Das teilt die Kreisverwaltung mit. Untersuchungen des Landesuntersuchungsamts bestätigten das Influenza-Virus des Subtyps H5N1. Zuvor hatte sich die Lage seit Anfang November beruhigt.

Allgemeinverfügung zur Aufstallung erlassen
Um ein Übergreifen des Virus auf Hausgeflügel zu verhindern, erlässt das Veterinäramt der Kreisverwaltung Trier-Saarburg erneut eine Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel. Diese gilt sowohl für den Landkreis als auch für die Stadt Trier. Die Verfügung wird in den Kreisnachrichten sowie im Amtsblatt der Stadt Trier veröffentlicht und tritt spätestens am Tag nach der öffentlichen Bekanntgabe in Kraft. Die Aufstallungspflicht ist zunächst bis Freitag, 20. März, befristet. Der vollständige Text ist online abrufbar.

Besonders hoch ist der Infektionsdruck derzeit im Bereich des Mattheiser Weihers in Trier. Dort wurden zuletzt vier tote Vögel gefunden. Weitere infizierte Tiere wurden entlang der Mosel zwischen Trier und Mehring festgestellt.

Was die Aufstallungspflicht bedeutet
Die Aufstallung schreibt vor, dass Geflügel in Ställen oder unter geeigneten Schutzvorrichtungen gehalten werden muss. Diese müssen überdacht sein und über seitliche Abgrenzungen verfügen, die das Eindringen von Wildvögeln verhindern. Im Landkreis und in der Stadt Trier gibt es rund 1400 Geflügelhalter, überwiegend mit Beständen von weniger als 50 Tieren. Das Veterinäramt weist darauf hin, dass die Aufstallung sowie konsequente Biosicherheitsmaßnahmen die wirksamsten Mittel zum Schutz der Tiere sind.

Hinweise für Bürger und Geflügelhalter
Das Veterinäramt empfiehlt Bürgern, tote oder kranke Wildvögel nicht zu berühren. Hunde sollten an Gewässern angeleint bleiben, Wildvögel dürfen nicht gefüttert werden. Auch der Kontakt von Haustieren mit erkrankten oder verendeten Wasservögeln sollte vermieden werden. Funde toter oder krank wirkender Tiere können per E-Mail oder werktags telefonisch beim Veterinäramt gemeldet werden.

Alle Geflügelhalter sind verpflichtet, ihre Tierhaltung beim Veterinäramt anzuzeigen, auch bei kleinen Beständen. Änderungen oder die Aufgabe der Haltung sind ebenfalls mitzuteilen. Nach Einschätzung des Robert Koch-Instituts gilt das Infektionsrisiko für den Menschen als sehr gering.


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