Lydia Schumacher

Anklage wegen versuchten Totschlags

Nach dem Messerangriff auf Jugendamtsmitarbeiter: Staatsanwealtschaft Trier erhebt Anklage wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung.
Polizei und SEK waren am Tattag in Gees im Einsatz.

Polizei und SEK waren am Tattag in Gees im Einsatz.

Bild: Mario Zender

Trier/Gees. Nach dem Ergebnis der von der Kriminaldirektion Trier durchgeführten Ermittlungen, hält die Staatsanwaltschaft Trier folgenden Geschehensablauf für wahrscheinlich: Der Angeschuldigte (58) soll sich mit seiner Lebensgefährtin und drei minderjährigen Kindern in dem gemeinsam bewohnten Haus aufgehalten haben. Um Hinweise auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung zu überprüfen, wollten die Geschädigten, eine 57-jährige Mitarbeiterin und ein 54-jähriger Mitarbeiter einer Familienhilfeorganisation im Auftrag des zuständigen Jugendamtes, einen zuvor angekündigten Hausbesuch bei der Lebensgefährtin des Angeschuldigten und deren Kindern durchführen. Nachdem sie an der Haustür geklingelt hatten, habe der Angeschuldigte die Tür geöffnet, sich auf die Jugendamtsmitarbeiter gestürzt und diese nacheinander gewaltsam zu Boden gerissen.

Den 54-jährigen Mitarbeiter soll der Angeschuldigte mit einem Messer angegriffen und ihm erhebliche Stich- und Schnittverletzungen zugefügt haben. Der Geschädigte erlitt unter anderem eine lebensgefährliche Stichverletzung im Halsbereich und musste in einer Klinik notoperiert und anschließend intensivmedizinisch behandelt werden. Die weibliche Mitarbeiterin erlitt eine Prellung im Kopfbereich. Den Geschädigten war es trotz der schweren Verletzungen des Mannes gelungen zu flüchten.

Der Angeschuldigte verschanzte sich anschließend mit seiner Lebensgefährtin und den Kindern im Haus und konnte erst nach einem mehrstündigen Polizeieinsatz festgenommen werden.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Trier ist der Angeschuldigte hinreichend verdächtig, bei dem Angriff auf den Mann mit »Tötungsvorsatz« gehandelt zu haben. Es ist daher Anklage wegen des hinreichenden Tatverdachts des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung erhoben worden. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeschuldigte, der an einer psychischen Erkrankung leide, bei der Tatbegehung vermindert schuldfähig gewesen sei.

Gegenstand der Anklage sind laut dert Staatsanwaltschaft zwei weitere Sachverhalte: Im Januar 2025 soll der Angeschuldigte eine Rechtsanwältin in einer Mail bedroht haben. Im November 2024 soll er bei einem Polizeieinsatz wegen einer Ruhestörung gewaltsam Widerstand geleistet und die Beamten beleidigt haben.

Der Angeschuldigte ist seit seiner Festnahme aufgrund eines Unterbringungsbeschlusses des Amtsgerichts Trier einstweilig in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Die Anklage wurde vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier erhoben.


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