
"Der Lückenschluss kommt!"
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Lückenschluss der A1 in Rheinland-Pfalz abgewiesen. Der Ausnahmegrund »öffentliche Sicherheit« wurde höher eingestuft. Kann das Projekt jetzt noch an fehlenden…


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