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Lydia Schumacher

Wegen des Verdachtes des Gewerbsmäßigen Betruges vor Gericht

Der Inhaber eines Fitnessstudios soll Krankenkassen um 223.000 Euro betrogen haben
Statt der  abgerechneten Präventionskurse soll nur ganz normales Training stattgefunden haben.

Statt der abgerechneten Präventionskurse soll nur ganz normales Training stattgefunden haben.

Bild: Symbolbild Pixabay

Daun. Der Inhaber des Fitnessstudios mit Sitz in der Verbandsgemeinde Gerolstein muss sich derzeit vor dem Dauner Amtsgericht verantworten. Ihm wird von der Staatsanwaltschaft Trier vorgeworfen, im Zeitraum von 2015 bis 2020 Präventionskurse mit den Krankenkassen abgerechnet zu haben, ohne jedoch solche Kurse, die besondere Bedingungen erfüllen müssten, für die Mitglieder der Krankenkassen angeboten zu haben. Stattdessen sollen die Versicherten ganz normal dort trainiert haben. Laut Anklage soll er die Krankenkassen um mehr als 223.000 Euro betrogen haben. Das Amtsgericht Daun hat wegen des hinreichenden Tatverdachtes des "Gewerbsmäßigen Betruges" Strafbefehl erlassen.

Bekannt geworden sei der Fall, als ein Mitglied der Barmer Ersatzkasse, das in diesem Studio trainierte, einen Präventionskurs besuchen wollte. Die Krankenkasse teilte der Versicherten mit, sie habe die beiden Präventionskurse, die ihr pro Jahr zustünden, bereits besucht. In der Folge habe sich ergeben, dass zwei Kurse für sie von diesem Studio abgerechnet worden seien. Die Zeugin habe vor Gericht ausgesagt, sie habe als Mitglied in dem Fitnessstudio eine Abtretungserklärung unterzeichnet, so Julia Schmitz-Garde, Strafrichterin im Amtsgericht Daun. Man habe ihr gesagt, die Kosten für das Fitnessstudio würden mit der Krankenkasse abgerechnet. Da sich Krankenkassen aber nicht an den laufenden Kosten für Fitnessstudios beteiligten, seien besondere Präventionskurse abgerechnet worden, von denen die Versicherte nichts gewusst habe.

Der Angeklagte hat in der Verhandlung am Mittwoch, 14. Februar, bestritten, die Krankenkassen vorsätzlich betrogen zu haben. Sollte ihm, wie angeklagt, Gewerbsmäßiger Betrug nachgewiesen werden, stehe eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren im Raum, so Richterin Schmitz-Garde.

Die Verteidigung hat eine Liste von neun weiteren Zeugen vorgelegt, die am Mittwoch, 28. Februar, im Amtsgericht Daun gehört werden.


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