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Internationaler Tag gegen Lärm

„Immer noch zu laut!?“ Auch in diesem Jahr möchte die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord das Bewusstsein für Lärm in Beruf und Alltag stärken. Interessierte sind eingeladen, an der kostenlosen, digitalen Veranstaltung der Deutschen Gesellschaft für Akustik e.V. zum 24. "Tag gegen Lärm - International Noise Awareness Day" am heutigen Mittwoch, 28. April, von 13.30 bis 16 Uhr teilzunehmen.
Auch am internationalen Tag gegen Lärm will die SGD Nord das Bewusstsein für Lärm stärken. (Foto: SGD Nord)

Auch am internationalen Tag gegen Lärm will die SGD Nord das Bewusstsein für Lärm stärken. (Foto: SGD Nord)

„Lärmschwerhörigkeit zählt immer noch zu den Spitzenreitern bei den Berufskrankheiten. Deshalb ist es eine wichtige Aufgabe der SGD Nord, insbesondere junge Menschen für das Thema Lärm zu sensibilisieren, um eine dauerhafte Schädigung ihres Gehörs zu vermeiden“, so SGD-Nord-Präsident Uwe Hüser. Jugendliche, die in einem lärmintensiven Beruf arbeiten, sollten sich von ihren Vorgesetzten über mögliche Gesundheitsrisiken aufklären lassen. Denn bei längerer Überschreitung der Grenzwerte für Lärm kann Schwerhörigkeit entstehen, die nicht heilbar ist. Auch im privaten Bereich spielt Lärm eine Rolle. Zunächst als angenehm empfundene Geräusche, können zur Schädigung des Gehörs beitragen. So ist es möglich, dass das Hören von zu lauter Musik bereits nach wenigen Stunden dem Lärmpegel einer ganzen Arbeitswoche gleicht. In diesem Zusammenhang wurde bei einer Testmessung in der Vergangenheit ermittelt, wie laut die Auszubildenden in ihren Autos Musik hören. Die dabei gemessenen Werte lagen über denen an ihren Arbeitsplätzen. Zum Schutz vor gesundheitsschädlichem Lärm trägt die SGD Nord in vielen Bereichen bei. Hierzu zählen beispielsweise die Überwachung von Lärmgrenzwerten von Anlagen und Industriebetrieben mit Blick auf die Arbeitnehmenden und die Nachbarschaft. Auch im Bereich der Produktsicherheit sorgt die SGD Nord dafür, dass Verbraucherprodukte nicht zu laut sind. Aktive Präventionsarbeit wird durch die Information von Arbeitgebenden zu Lärmminderungsmaßnahmen in ihren Betrieben sowie durch die jährliche Beteiligung an der bundesweiten Aktion „Tag gegen Lärm“ betrieben. Die zentrale Veranstaltung findet im Online-Format am Mittwoch, den 28. April um 13.30 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Den Link zur Veranstaltung sowie den Programmflyer finden Sie unter: www.tag-gegen-laerm.de


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