Kai Brückner

Rauch- und Brandgeruchsbelastungen auch im Kreis Kreuznach möglich

Kreis Bad Kreuznach. Der Brand- und Katastrophenschutz warnt: Rauch- und Brandgeruchsbelastungen sind aufgrund von Waldbränden in angrenzenden Region auch im Kreis Bad Kreuznach möglich.
Rauch durch Waldbrände

Aufgrund der Brände in angrenzenden Regionen sind Rauch- und Brandgeruchbelastung auch im Landkreis Bad Kreuznach möglich.

Bild: Meddy Huduti

Großflächige Waldbrände im Naturschutzgebiet Hohes Venn (Wallonien/Belgien) und im Hürtgenwald (Landkreis Düren, Nordrhein-Westfalen) führen aktuell je nach Wind- und Wetterlage zu Rauch- und Brandgeruchseintrag nach Rheinland-Pfalz. Auch der Landkreis Bad Kreuznach kann von diesen Auswirkungen betroffen sein.


Auch für den heutigen 18. August 2026 ist weiterhin mit Rauch- und Geruchsbelästigung zu rechnen. Alle Integrierten Leistellen verzeichnen ein erhöhtes Aufkommen von Notrufen aufgrund von Rauch- und Brandgeruchbelastung.
Sollten Sie Rauch- oder Brandgeruchsbelästigung wahrnehmen, bitten wir um folgendes Vorgehen:

 

  • Bleiben Sie ruhig – Die Geruchsbelastung ist in der Regel nicht akut gefährlich, kann aber unangenehm sein
  • Fenster und Türen schließen, wenn möglich
  • Notrufe nur bei echten Notfällen über die 112 absetzen



Empfindliche Personen (Kinder, Ältere, Menschen mit Atemwegserkrankungen) sollten Aufenthalte im Freien reduzieren. Der Brand- und Katastrophenschutz des Landkreis Bad Kreuznach bleibt zur Lage im engen Austausch mit den übergeordneten Behörden.