Kai Brückner

Waffen, Alkohol, Cannabis: Allgemeinverfügung schreibt Regeln für Narrenkäfig vor

Bad Kreuznach. Sicher feiern im Narrenkäfig – die Stadt hat Regelungen für Altweiberfastnacht erlassen.
Narrenkäfig Bad Kreuznach

Sicher feiern im Narrenkäfig – die Stadt Bad Kreuznach hat Regelungen für Altweiberfastnacht erlassen.

Bild: Isabel Gemperlein

Am morgigen Donnerstag, 12. Februar, verwandelt sich der Kornmarkt wieder in den traditionellen „Narrenkäfig“. Um ein sicheres und unbeschwertes Feiern für alle Besucherinnen und Besucher zu gewährleisten, hat die Stadt Bad Kreuznach eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese regelt unter anderem das Mitführen von alkoholhaltigen Getränken sowie die Nutzung von Glasflaschen und Gläsern im Veranstaltungsbereich.



Verbot von mitgebrachten alkoholischen Getränken und Glas


Von 10 bis 22 Uhr ist es in folgenden Straßen(-abschnitten) und Plätzen untersagt, alkoholhaltige Getränke mitzuführen oder zu konsumieren sowie Getränke aus Glasflaschen oder Gläsern zu trinken:

  • Europaplatz/Bahnhofsvorplatz
  • Mannheimer Straße zwischen Salinenstraße und Klappergasse
  • Kurhausstraße zwischen „Geesebrick“ und Mannheimer Straße 
  • Mühlenstraße zwischen Beinde und Mannheimer Straße
  • Kreuzstraße zwischen Hasengasse und Turmstraße
  • Römerstraße zwischen Mannheimer Straße und Hasengasse
  • Klostergasse
  • Hospitalgasse


Das Verbot gilt nicht für gastronomische Betriebe mit Konzession sowie für den durch einen Bauzaun abgesperrten Veranstaltungsbereich auf dem Kornmarkt, der Mannheimer Straße und der Rossstraße. Auch Getränke, die in Einzelhandelsgeschäften erworben wurden, dürfen durch den Verbotsbereich transportiert, aber nicht vor Ort konsumiert werden.



Umgang mit Waffen und Anscheinswaffen


Besondere Vorsicht ist beim Mitführen sogenannter „Anscheinswaffen“ geboten. Diese werden an Fastnacht häufig als Teil eines Kostüms getragen. In der Öffentlichkeit können sie jedoch als vermeintliche Gefahr wahrgenommen werden und sowohl bei anderen Feiernden als auch bei Sicherheitskräften zu Verunsicherung führen. Dies kann weitreichende polizeiliche Maßnahmen nach sich ziehen. Vor diesem Hintergrund weisen die Stadt Bad Kreuznach und die Polizei ausdrücklich darauf hin, dass Besucherinnen und Besucher des Narrenkäfigs nach Möglichkeit auf das Mitführen solcher Gegenstände verzichten sollten.

Darüber hinaus gilt für öffentliche Veranstaltungen ein generelles Verbot des Führens von Waffen und Messern. Der kommunale Vollzugsdienst wird mit bedarfsorientierter Unterstützung der Polizei anlassbezogene Kontrollen durchführen.



Cannabis-Konsum im Veranstaltungsbereich verboten


Gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen ist der öffentliche Konsum von Cannabis in Fußgängerzonen grundsätzlich zwischen 7 und 20 Uhr verboten. Dieses Verbot gilt auch für den gesamten Veranstaltungsbereich des Narrenkäfigs.

„Der Narrenkäfig ist eine der größten und beliebtesten Straßenfastnachtsveranstaltungen der Region. Damit alle Gäste unbeschwert feiern können, ist es wichtig, klare Regeln für die Sicherheit und den Schutz aller aufzustellen. Wir setzen auf das Verständnis und die Kooperation der Besucherinnen und Besucher, um eine fröhliche und friedliche Fastnacht zu ermöglichen“, betont Ordnungsdezernent Markus Schlosser.


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