

Am Freitag, 21. August, kam es gegen 13.40 Uhr im Bereich der Berliner Straße / Naheweinstraße zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein 80-jähriger Autofahrer leicht verletzt wurde. Der 80-Jährige befuhr mit seinem VW Golf die Berliner Straße aus Richtung Bad Kreuznach kommend und bog nach rechts in die Naheweinstraße ein. Kurz nach dem Abbiegevorgang kam er aus bislang ungeklärter Ursache nach rechts von der Fahrbahn ab und kollidierte mit einer Steinmauer.
Durch den Zusammenstoß lösten die Airbags des Fahrzeugs aus. Der Fahrer erlitt leichte Verletzungen und wurde nach einer Erstversorgung durch den Rettungsdienst zur weiteren Behandlung in ein Bad Kreuznacher Krankenhaus gebracht. Am VW Golf entstand Totalschaden. Die Steinmauer wurde augenscheinlich nur geringfügig beschädigt. Das Fahrzeug musste durch ein Abschleppunternehmen geborgen werden.
Am geleichen Tag fiel gegen 14.30 Uhr einer Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Bad Kreuznach im Bereich der Wilhelmstraße in Bad Kreuznach ein weißer BMW der 3er-Reihe auf. Der 21-jährige Fahrer ließ sein Fahrzeug mehrfach mit quietschenden Reifen und laut aufheulendem Motor anfahren. Zudem wendete er verbotswidrig auf der zu diesem Zeitpunkt stark von Fußgängern frequentierten Wilhelmstraße.
Als die Polizeibeamten auf den BMW aufmerksam wurden, verließ dieser die Wilhelmstraße mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit in Richtung Römerkastell. Im dortigen Kreisverkehr konnte das Fahrzeug schließlich angehalten und einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Dass das Fahrverhalten nicht nur den Polizeibeamten aufgefallen war, zeigte die spontane Reaktion eines weiteren Verkehrsteilnehmers. Dieser hielt neben den Beamten an und begrüßte ausdrücklich die Kontrolle des aus seiner Sicht auffällig fahrenden Verkehrsteilnehmers.
Zu einer konkreten Gefährdung anderer Personen kam es nach bisherigen Erkenntnissen glücklicherweise nicht. Weniger erfreut über die Kontrolle zeigte sich hingegen der 21-Jährige selbst. Einsicht in sein Fahrverhalten ließ er nicht erkennen und gab nach entsprechender Belehrung an, keinen Fehler gemacht zu haben und "normal" gefahren zu sein. Neben den eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren wird die Polizei den Sachverhalt auch der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde mitteilen. Diese prüft in eigener Zuständigkeit, ob sich aus dem gezeigten Verhalten Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ergeben.
Am Sonntag, gegen 1-45 Uhr, befuhr ein 29-Jähriger mit seinem Pkw die Wilhelmstraße in Richtung Bosenheimer Straße. In Höhe des Europaplatzes hielt er an einer rotlichtzeigenden Lichtzeichenanlage verkehrsbedingt an. Zeitgleich befuhr ein 27-Jähriger mit seinem Pkw die Wilhelmstraße in gleicher Richtung und überholte das Fahrzeug des 29-Jährigen. Dabei kam er nach rechts von der Fahrbahn ab und touchierte den Pkw des 29-Jährigen.
Bei dem Unfall wurde niemand verletzt. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden. Ein bei dem 27-Jährigen durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,15 Promille. Sein Führerschein wurde sichergestellt. Gegen den 27-Jährigen wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Die Ermittlungen dauern an.
Ebenfalls am Sonntag, gegen 3.35 Uhr, wurde eine Streifenwagenbesatzung im Bereich der Straße "Brückes", zwischen der Stromberger Straße und der Wasserstraße, auf eine Schlägerei zwischen zwei Personen innerhalb einer größeren Personengruppe aufmerksam. Die Beamten schritten ein und konnten einen 24-Jährigen zunächst zu Boden bringen und fesseln. Beim Versuch, sich loszureißen, gelang es dem Mann aufzustehen. Anschließend trat er in Richtung seines vorherigen Kontrahenten und eines Polizeibeamten. Dabei traf er den Beamten am rechten Unterarm, der sich eine Fraktur zuzog. Aufgrund seiner Verletzung konnte der Beamte seinen Dienst nicht mehr fortsetzen.
Der Kontrahent flüchtete anschließend zu Fuß in Richtung der Pfingstwiese und konnte trotz sofort eingeleiteter Fahndung nicht mehr angetroffen werden. Im Zusammenhang mit dem Vorfall wurden mehrere Strafverfahren eingeleitet, insbesondere gegen den 24-Jährigen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte sowie wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung.
Zeugen die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden: 0671/88110 oder pibadkreuznach@polizei.rlp.de
Gegen 4 Uhr, wurde eine weitere Streifenwagenbesatzung der Polizeiinspektion Bad Kreuznach am Europaplatz auf eine vor dem Bahnhofsgebäude am Boden liegende 20-jährige Frau aufmerksam. Zeitgleich flüchtete eine männliche Person durch das Bahnhofsgebäude in Richtung der Bosenheimer Straße. Nach ersten Ermittlungen war es zuvor zwischen der 20-Jährigen und ihrem 21-jährigen Ex-Partner zu einem Streit gekommen. Im weiteren Verlauf soll der Mann die Frau geschubst haben, wodurch sie sich durch den Sturz leicht verletzte.
Der 21-Jährige konnte im Rahmen der sofort eingeleiteten Fahndung nicht mehr angetroffen werden. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Körperverletzung eingeleitet. Zeugen die den Vorfall beobachtet haben oder sachdienliche Hinweise zum Geschehen geben können, werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden: 0671/88110 oder pibadkreuznach@polizei.rlp.de
Am Sonntag erhielt die Polizei Bad Kreuznach Hinweise darauf, dass sich mehrere ortsfremde Mietwagen, unter anderem von Fahrdienstvermittlern, im Umfeld des Bad Kreuznacher Jahrmarktes aufhalten und dort offenbar auf Fahrgäste warten würden. Im Rahmen der anschließenden Überprüfung konnten gegen 23 Uhr zwei entsprechende Fahrzeuge im Bereich Wilhelmstraße/Kirschsteinanlage festgestellt und kontrolliert werden. Die beiden 30 und 32 Jahre alten Fahrer gaben an, zuvor Fahrgäste aus dem Raum Mainz beziehungsweise Frankfurt nach Bad Kreuznach gebracht zu haben und lediglich eine Pause einzulegen. Nachweise hinsichtlich der angesprochenen Fahrten konnten vor Ort nicht erbracht werden.
Die erforderlichen Daten wurden durch die Polizei erhoben. Ob und in welchem Umfang Verstöße gegen die für Mietwagen geltenden Vorschriften vorliegen, wird im Nachgang geprüft. Mietwagen dürfen - anders als Taxis - grundsätzlich nicht ohne vorherigen Beförderungsauftrag auf Fahrgäste warten. Gerade bei Großveranstaltungen wie dem Bad Kreuznacher Jahrmarkt mit einem entsprechend hohen Fahrgastaufkommen sind die unterschiedlichen Regelungen für Taxis und Mietwagen von besonderer Bedeutung.




