Andreas Bender

Allgemeinverfügung erlassen: Kreis schützt Gewässer nach langanhaltender Trockenheit

Rhein-Hunsrück. Die Kreisverwaltung hat eine Allgemeinverfügung erlassen, um die Wasservorkommen in der Region zu schützen. Es darf bis auf Weiteres kein Wasser aus oberirdischen Gewässern entnommen werden

Bild: Pixabay (Symbolfoto)

Die Allgemeinverfügung ist am 26. Juni in Kraft getreten. Bis auf Weiteres gilt das Gebot, die Grundwasserneubildung zu stärken sowie das aufgrund der anhaltenden Trockenheit verbliebene wenige Wasser in den Oberflächengewässern zu schonen. Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Gräben, Flüsse, Teiche, Seen) im Rhein-Hunsrück-Kreis wird bis auf Widerruf untersagt. Ausgenommen hiervon ist die Entnahme von Wasser im Brandfall durch Einsatzkräfte der Feuerwehr.

Die Untere Wasserbehörde der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises erläutert die Problematik, die sich gerade in den vergangenen Wochen deutlich verstärkt hat:  

Die Niederschläge aus den vergangenen Monaten haben nicht ausgereicht, um die Grundwasserstände nachhaltig zu erhöhen. Auch eine Verbesserung des Zustandes in den Gewässern durch länger anhaltende Niederschläge zeichnet sich vorerst nicht ab. Damit droht bei der Fortführung der Wasserentnahmen eine dauerhafte Beeinträchtigung des Naturhaushalts. Wasser, das entnommen wird, steht für den Wasserhaushalt und die Gewässerökologie nicht mehr im erforderlichen Maße zur Verfügung. Die Gesamtsituation war durch ausbleibende Niederschläge bereits in den vergangenen Jahren sehr kritisch, eine Erholung der Grund- und Oberflächenwasserstände hat nicht stattgefunden.

Ein vielleicht zu beobachtender Anstieg der Wasserstände in den Gewässern nach einem Regenereignis ist vornehmlich auf befestigte Flächen zurückzuführen. Auf Grund der Trockenheit ist dieses Wasser höher belastet als sonst üblich, beispielsweise durch Reifenabrieb, Brems- und Umweltstaub. Sichtbar wird diese Belastung durch die leichte Trübung in den Gewässern.

Zur Überwachung der Einhaltung des Wasserentnahmeverbots führt die Untere Wasserbehörde Kontrollen durch. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Die Allgemeinverfügung kann man einsehen unter: www.kv-rhk.de/bekanntmachungen.