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Andreas Bender

Boppard hat einen neuen Jugendrat

Boppard. Sie vertreten die Anliegen und Interessen der Bopparder Jugend: Jetzt hat sich der neue Bopparder Jugendrat in einer gemeinsamen Sitzung konstituiert.
Mitglieder und Stellvertreter des neuen Bopparder Jugendrats mit Bürgermeister Jörg Haseneier. Zur Ersten Vorsitzenden wurde Ella Neier (oben, 7. von links) gewählt. Erster Stellvertreter ist Julian Icks (oben, 3. von links), Zweiter Stellvertreter ist Mika Hanner (unten, links).

Mitglieder und Stellvertreter des neuen Bopparder Jugendrats mit Bürgermeister Jörg Haseneier. Zur Ersten Vorsitzenden wurde Ella Neier (oben, 7. von links) gewählt. Erster Stellvertreter ist Julian Icks (oben, 3. von links), Zweiter Stellvertreter ist Mika Hanner (unten, links).

Bild: Stadt Boppard / Thomas Emmes

Boppards Bürgermeister Jörg Haseneier verpflichtete die Mitglieder per Handschlag. Im Anschluss wählte der neue Jugendrat einen Vorstand. Erste Vorsitzende ist Ella Neier, zum Ersten stellvertretenden Vorsitzenden wurde Julian Icks gewählt, Zweiter stellvertretender Vorsitzender ist Mika Hanner. Haseneier beglückwünschte die jungen Bopparderinnen und Bopparder. "Ich freue mich sehr, dass Boppards Jugend eine Stimme hat und so viele Jugendliche sich engagieren und unsere Stadt mitgestalten möchten", so der Bürgermeister.

 

Der Bopparder Jugendrat besteht aus 15 Mitgliedern, vier aus dem Ortsbezirk Boppard, je zwei aus den Ortsbezirken Bad Salzig und Buchholz sowie je ein Mitglied aus den Ortsbezirken Herschwiesen, Hirzenach, Holzfeld, Oppenhausen, Rheinbay, Udenhausen und Weiler. Jedes Mitglied des Jugendrates hat einen ersten und einen zweiten Stellvertreter. Die Mitglieder werden vom Stadtrat auf Vorschlag der Ortsbeiräte beziehungsweise der Jugendversammlungen in den Ortsbezirken für einen Zeitraum von zwei Jahren gewählt.

 

Der Jugendrat vertritt die Interessen und Belange der im Stadtgebiet lebenden Kinder und Jugendlichen. Er berät und unterstützt die Organe der Stadt bei Angelegenheiten, die Kinder und Jugendliche betreffen und besitzt ein Antragsrecht. Mitglied des Jugendrates können Einwohnerinnen und Einwohner sein, die am Tage des Beginns der Wahlzeit das 14., aber nicht das 20. Lebensjahr vollendet haben. Die Wahlzeit beginnt jeweils nach den Herbstferien.


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