

Die bisherigen Untersuchungen der Gewässer zeigen aktuell deutlich sinkende Belastungen. Messungen vom 23. März, die aufgrund der mehrere Tage andauernden Probeauswertungen den aktuellsten Stand darstellen, ergaben zwischen Kisselbach (Friedhof) und dem Simmersee keine Auffälligkeiten. Allerdings können sich diese Werte durch Witterungseinflüsse verändern. Aus Vorsorgegründen bleibt die bestehende Allgemeinverfügung weiterhin in Kraft. Sie untersagt die Entnahme von Wasser aus dem Simmerbach zwischen Wiebelsheim und Simmern sowie aus angrenzenden Mühlengräben. Um auch für die flussabwärts gelegenen Abschnitte eine verlässliche Bewertung zu gewährleisten, werden aus Vorsorgegründen zusätzlich im Bereich ab dem Simmersee in Richtung Gemünden Wasserproben entnommen.
Die Lage wird fortlaufend bewertet. Es wurden bereits rund 40 Sanierungsmaßnahmen erfasst; es wird weiterhin ergänzt. Diese Maßnahmen wurden und werden priorisiert abgearbeitet. Fortlaufend werden Gewässerproben durchgeführt. Es wird weiterhin oberflächlich Diesel abgeschöpft. Auch die fachgerechte Entfernung von Totholz aus dem Bachbett durch beauftragte Spezialfirmen in enger Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde gehört zu beabsichtigten Maßnahmen. Die Kreisverwaltung bittet ausdrücklich darum, keine eigenen Eingriffe wie Erdarbeiten oder das Entfernen von Totholz vorzunehmen. Die Schadensbeseitigung erfolgt ausschließlich durch Fachfirmen.
Im Zusammenhang mit dem Dieselaustritt bei Wiebelsheim hat der Kreistag Ende März einen vorsroglichen Finanzrahmen von bis zu einer Million Euro beschlossen: https://www.wochenspiegellive.de/rhein-hunsrueck-kreis/artikel/dieselaustritt-wiebelsheim-kreistag-stellt-vorsorglich-eine-million-euro-bereit-allgemeinverfuegung-erlassen
Im Zusammenhang mit dem Dieselaustritt aktualisiert die Kreisverwaltung regelmäßig die Informationen auf ihrer Homepage (kreis-sim.de/Dieselaustritt). Hier findet man auch das Dokument „FAQs_Dieselaustritt Wiebelsheim“, welches bei neuen Entwicklungen fortlaufend angepasst wird und Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Dieselaustritt und die Folgen enthält.
Artikel vom 12. März:




