

Mit Blick auf den Dieselaustritt in Wiebelsheim hat der Kreistag in seiner Sitzung am 23. März die erforderlichen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit des Landkreises geschaffen. Da für ein derartiges Schadensereignis im Haushaltsplan 2026 keine Mittel veranschlagt sind und derzeit noch keine belastbare Kostenschätzung vorliegt, wurde die Verwaltung ermächtigt, unabweisbare über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen zu leisten. Hierfür wurde vorsorglich ein Finanzrahmen von bis zu einer Million. Euro beschlossen.
Der Landkreis ist damit in der Lage, insbesondere Maßnahmen der Gefahrenabwehr sowie zur Bewertung und Bewältigung möglicher Umweltfolgen kurzfristig zu finanzieren und, sofern erforderlich, zunächst in Vorleistung zu treten. Dies erfolgt unter dem Vorbehalt der abschließenden Klärung der Verantwortlichkeiten und Kostentragung.
Nach dem derzeitigen Sachstand ist davon auszugehen, dass die Betreiberfirma für die im Zusammenhang mit dem Schadensereignis entstehenden Kosten haftet. Der Landkreis steht hierzu weiterhin in engem Austausch mit der Betreiberfirma und klärt die nächsten Schritte zur Schadensbewältigung. Landrat Volker Boch erklärt: „Unser vorrangiges Ziel ist es, die notwendigen Maßnahmen zum Schutz von Umwelt und Bevölkerung ohne Verzögerung umzusetzen. Mit den getroffenen Beschlüssen stellen wir sicher, dass der Landkreis jederzeit handlungsfähig ist. Ich bin sehr froh, dass der Kreistag dem Vorschlag der Verwaltung einstimmig gefolgt ist.“
Zudem hat die Kreisverwaltung eine Allgemeinverfügung erlassen, um das Wasservorkommen und die damit verbundenen Lebensräume für Menschen, Tiere und Pflanzen in der Region zu schützen. Diese Allgemeinverfügung tritt am 25. März in Kraft. Durch den Dieselaustritt besteht eine Gefährdung durch die Nutzung des Wassers.
Um mögliche Risiken für Gesundheit und Umwelt frühzeitig zu minimieren, wird die Entnahme von Wasser aus dem Simmerbach zwischen Wiebelsheim und Simmern sowie aus angrenzenden Mühlengräben vorerst untersagt. Die Maßnahme dient dem vorbeugenden Gewässerschutz und gilt bis auf Widerruf. Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage der Kreisverwaltung unter kreis-sim.de/Dieselaustritt abrufbar.
Zum aktuellen Stand zum Umwetlschaden verweisen wir auf unserern Artikel vom Freitag: https://www.wochenspiegellive.de/rhein-hunsrueck-kreis/artikel/aktueller-stand-zum-umweltschaden-nach-dieselaustritt-bei-wiebelsheim



