

Kurz: Die Beschlusslagen des Rhein-Hunsrück-Kreises und der Stadt Boppard, eine Anschubfinanzierung für 2026 und 2027 bereitzustellen, geht dem Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein (GKM) nicht weit genug. Im Gespräch in Mainz wurden nun neue Forderungen an die kommunalen Partner gestellt, die einen Verlustausgleich über 2027 hinaus beinhalten.
Auf Einladung des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministers Clemens Hoch hat am 8. Januar ein Gespräch zum Krankenhaus Boppard stattgefunden. Neben dem Minister nahmen als Vertreter der kommunalen Gesellschafter Marko Boos (Landrat des Kreises Mayen-Koblenz), Landrat Volker Boch für den Rhein-Hunsrück-Kreis, Jörg Haseneier als Bürgermeister der Stadt Boppard sowie Vertreter der Verwaltungen und das Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein (GKM) mit Geschäftsführer Christian Straub teil.
In einer Pressemeldung der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück wird von einer "konstruktiven Gesprächsatmosphäre" gesprochen. Dabei haben die Beteiligten die Beschlusslagen des Kreises und der Stadt Boppard sowie die Erwartungshaltung der kommunalen Gesellschafter des GKM als Träger des Krankenhauses diskutiert. Das Zukunftskonzept für das Krankenhaus wurde ausdrücklich begrüßt. Dem Vorschlag des Ministers aus dem November 2025 folgend, haben der Rhein-Hunsrück-Kreis und die Stadt Boppard beschlossen, gemeinsam mit ihren Kooperationspartnern in den Jahren 2026 und 2027 jeweils eine Million Euro als Anschubfinanzierung bereitzustellen.
Die Bedingungen seitens des Kreises und der Stadt Boppard: Neben der finanziellen Unterstützung soll sich das Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein (GKM) verpflichten, das Krankenhaus Heilig Geist bis zum 31. Dezember 2032 zu betreiben. Sonst besteht eine Rückzahlungsverpflichtung der erhaltenen Zahlungen. Für die Jahre 2026 und 2027 soll das GKM monatlich einen detaillierten Datenreport zur Verfügung stellen und regelmäßige Quartalsgespräche führen. Zudem muss bis zum 30. Juni ein Antrag auf Umwandlung in eine »Regioklinik« gestellt werden; das Ministerium soll bis spätestens 31. März zusichern, dass erforderliche Investitionen gefördert werden.
Dies gefällt aber offenbar dem GKM nicht. In einer eigenen Pressemeldung erklärt das GKM, dass man die Entscheidung des Rhein-Hunsrück-Kreises bedauert, "den vom Landesgesundheitsminister vorgeschlagenen Kompromiss beim Runden Tisch abzulehnen und stattdessen neue Bedingungen zu stellen, die für die beiden Hauptgesellschafter – die Stadt Koblenz und der Landkreis Mayen-Koblenz – untragbar sind. Darüber hinaus wird bereits jetzt ein Verlustausgleich nach 2028 ausgeschlossen. Gleichzeitig wird eine Betriebspflicht bis Ende 2030 verlangt und damit sämtliche Risiken komplett auf die beiden Gesellschafter und die Gesellschaft verlagert. Damit fordert der Rhein-Hunsrück-Kreis eine dauerhafte Gesundheitsversorgung vor Ort, ohne sich selbst beteiligen zu wollen. Die Stadt Koblenz und der Landkreis Mayen-Koblenz sollen eine stationäre Versorgung in Boppard finanzieren. Diese Forderungen gehen weit über das hinaus, was beim Runden Tisch vereinbart wurde."
Die Zusage des Kreises sei der entscheidende Baustein für die Umsetzung des erarbeiteten Zukunftskonzepts, das auf einer langfristigen, solidarisch getragenen Verantwortung aller beteiligten Gesellschafter beruht, heißt es seitens des GKM weiter. Durch die Ablehnung entfalle jedoch die finanzielle und nachhaltige Basis, die für eine nachhaltige Umsetzung erforderlich gewesen wäre: "Weder eine faire Verteilung möglicher Risiken noch eine dauerhafte Absicherung der Finanzierung ist unter diesen Voraussetzungen realistisch möglich. Der Stadt Koblenz und dem Landkreis Mayen-Koblenz ist es nicht möglich, in alleiniger Verantwortung dauerhaft ein Krankenhaus in einer anderen Kommune zu finanzieren."
"Das GK-Mittelrhein steht weiterhin zu seinem Ziel, die medizinische Versorgung in der Region zu sichern. Angesichts der aktuellen Beschlusslage muss jedoch am kommenden Freitag, 16. Januar, in der Gesellschafterversammlung über das Schließungskonzept für den Standort Boppard beraten und entschieden werden. Wir hoffen sehr, dass der Rhein-Hunsrück-Kreis die bis dahin verbleibende Zeit noch nutzt und den gefundenen Kompromiss mitträgt, da auch die neuesten Bedingungen nicht tragbar und zielführend sind", betont David Langner, Oberbürgermeister der Stadt Koblenz und Vorsitzender der Gesellschafterversammlung.
Die Forderung seitens des GKM nach einer Übernahme weiterer Verantwortung durch den Rhein-Hunsrück-Kreis und die Stadt Boppard über das Jahr 2027 hinaus in Form der Übernahme von Gesellschafter- bzw. Trägeranteilen ist indes neu und wurde beim ersten runden Tisch im November noch nicht gefordert. Dieser war vom Minister einberufen worden, nachdem die Gesellschafterversammlung des Gemeinschaftsklinikums Ende Oktober die Schließung des Standortes beschlossen hatte (https://www.wochenspiegellive.de/rhein-hunsrueck-kreis/artikel/nach-rundem-tisch-hat-heilig-geist-doch-noch-eine-zukunft). An diesem Beschluss wollen die Gesellschafter offenbar festhalten.
Landrat Volker Boch erklärte im Nachgang des runden Tisches: „Wir sind froh, dass wir in den vergangenen eineinhalb Jahren für den Erhalt des Standortes gekämpft haben und eine Zukunftsperspektive erarbeitet worden ist. Die über eine weitere Anschubfinanzierung in den Jahren 2026 und 2027 hinausgehenden Erwartungen haben nun allerdings deutlich gemacht, dass die Positionen zu weit auseinander liegen, um eine gemeinsame Lösung zu finden. Diese Erwartungen sind mit unseren gefassten Beschlüssen nicht vereinbar und damit nicht verhandelbar.“
Bürgermeister Jörg Haseneier: „Nach den vielen Gesprächen in den letzten Jahren und der finanziellen Unterstützung durch die Stadt Boppard, den Rhein-Hunsrück-Kreis und die Stiftung Heilig Geist wäre es höchst bedauerlich, auch im Sinne der Mitarbeitenden und der Patienten, wenn es nicht gelänge, den Standort Boppard auch zukünftig langfristig zu erhalten. Die an den Rhein-Hunsrück-Kreis gerichtete neuerliche Erwartungshaltung durch die Hauptgesellschafter des GKM einer Übernahme von Gesellschafter- und Trägeranteilen ist schon aus den gefassten Beschlüssen heraus aus meiner Sicht nicht umsetzbar.“
Den Vorschlag aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis, ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) am Standort Boppard zu prüfen, wollten Minister und Geschäftsführer des GKM im Gespräch nicht vertiefen, heißt es aus dem Kreishaus. All das deutet darauf hin, dass die Schließung des Heilig Geist nun doch bevorsteht.



