Andreas Bender

Heilig Geist: Bis zu 2 Millionen Euro für den Erhalt des Krankenhauses

Boppard. Am 23. Februar hat der Stadtrat Boppard einen richtungsweisenden Beschluss gefasst mit Blick auf die Zukunft des Krankenhauses Heilig Geist.

Bild: Archiv / Bergfeld

Der Stadtrat hat beschlossen, in den Haushaltsjahren 2026 und 2027 insgesamt bis zu zwei Millionen Euro bereitzustellen, um etwaige Verluste des Krankenhauses auszugleichen. Voraussetzung für die Defizitübernahme ist der Weiterbetrieb des Standorts in Boppard.

 

Dem Beschluss waren intensive Gespräche mit der Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein (GKM) vorausgegangen. Bürgermeister Jörg Haseneier informierte den Stadtrat zu Beginn der Beratung über den aktuellen Sachstand und betonte, dass der Erhalt des Krankenhauses für alle Beteiligten einen erheblichen Kraftakt darstelle. Die vorgesehene Defizitübernahme werde dazu führen, dass der bislang im Ergebnishaushalt ausgeglichene städtische Haushalt negativ abschließe. In der Folge könnte die Stadt gezwungen sein, auch andere freiwillige Leistungen auf den Prüfstand zu stellen.

 

Die GKM-Geschäftsführer Alexandra Kiauk und Christian Straub erläuterten die betriebswirtschaftliche Situation des Krankenhauses und stellten die Eckpunkte des Zukunftskonzepts vor. Dieses sieht vor, den Standort in eine Level-1i-Regioklinik umzuwandeln. Künftig sollen dort insbesondere Leistungen in den Bereichen Psychosomatik, Innere Medizin, Geriatrie, Wundmedizin sowie plastische Chirurgie angeboten werden. Die bisherige Notaufnahme soll in eine Anlaufstelle für Alltagsnotfälle überführt, die Intensivmedizin in eine Überwachungseinheit umgewandelt werden. Nicht weiter vorgehalten werden sollen die Bereiche Chirurgie, allgemeine Unfallchirurgie sowie die Abteilungen Hals-Nasen-Ohrenheilkunde (HNO) und Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie (MKG).

 

Nach Angaben der Geschäftsführung soll das Krankenhausanpassungsgesetz voraussichtlich im zweiten Quartal 2026 veröffentlicht werden. Von dessen konkreter Ausgestaltung hängen wesentliche Rahmenbedingungen für die weitere Entwicklung des Standorts ab. Projektgruppen aus der Mitarbeiterschaft des Krankenhauses arbeiten derzeit an der Umsetzung des Zukunftskonzepts; nach Angaben der Geschäftsführung liegt das Projekt im vorgesehenen Zeitplan.

 

In einem nächsten Schritt wird sich der Stadtrat mit dem Abschluss eines Betrauungsaktes befassen. Darüber hinaus bedarf es der Zustimmung der Stadt Koblenz sowie des Landkreises Mayen-Koblenz. Zudem muss die Gesellschafterversammlung die bereits beschlossene Schließung des Standorts formell zurücknehmen.

 

Der folgende Beschluss zur Bereitstellung der finanziellen Mittel wurde vom Stadtrat einstimmig gefasst:

In Abänderung der Beschlüsse vom 15.12.2025 unter TOP 4 „Verlustübernahme Gemeinschafts-klinikum Heilig Geist 2026 und 2027“ und vom 26.01.2026 unter TOP 1 „Gemeinschafts-klinikum/Krankenhaus Heilig Geist“ beschließt der Stadtrat folgendes:

  1. Die Stadt Boppard ist bereit, zum Erhalt des Krankenhauses Heilig Geist für die Jahre 2026 und 2027 Verluste bis zu einer Gesamtsumme von bis zu 2 Millionen Euro zu übernehmen.
  2. Die Stadt Boppard ist weiterhin bereit, mit der Gesellschaft und den kommunalen Gesellschaftern ab dem 01.04.2026 in Verhandlungen über die zukünftige Organi-sationsform des Krankenhauses Heilig Geist am Standort Boppard zu treten. Hierbei handelt es sich um eine Verhandlungspflicht. Eine zukünftige Beteiligung der Stadt Boppard ist nicht vorausgesetzt.
  3. Das erarbeitete Zukunftskonzept ist ggfls. anzupassen und entsprechend umzusetzen.
  4. Sollte eine Schließung des Krankenhauses Heilig Geist vor dem 31.12.2027 beschlossen werden, so werden ab dem Zeitpunkt des Beschlusses der Schließung keine Zahlungen mehr geleistet.
  5. Mit der Beschlussfassung über den Erlass eines Betrauungsaktes und ggfls. einer Vereinbarung mit der Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH über den Verlust-ausgleich des Krankenhausstandortes Heilig Geist in Boppard wird sich der Stadtrat in der weiteren Sitzung befassen, die für den 02.03.2026 terminiert ist.
  6. Die Beschlussfassung zu Ziffer 1 bis 5 stehen unter dem Vorbehalt, dass seitens der Kommunalaufsicht gegen die Beschlussfassungen keine kommunalaufsichtsrechtlichen und/oder haushaltsrechtlichen Bedenken erhoben werden.

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