Pro Rheintal: Lärmschutz ist in Deutschland ein Fiasko
Mittelrhein. Zum heutigen Tag gegen Lärm (24. April) fasst das Bürgernetzwerk Pro Rheintal noch einmal zusammen was im Lärmschutz nicht stimmt.
Dazu gehört auch eine Ausgangsperre zwischen 21 Uhr und 5 Uhr (mit wenigen Ausnahmen). Der Landkreis muss in einem solchen Fall dann das vom Land vorgegebene Maßnahmenpaket umsetzen. Dieser müsste eine potentielle Allgemeinverfügung zur 18. CoBeLVO mit Inzidenz über 100 dann am ersten Werktag nach drei Tagen in Folge über 100 erlassen, heißt es seitens der Kreisverwaltung. Unklar ist, ab wann die neuen Regeln dann gelten würden. Bei der Allgemeinverfügung zur 18. CoBeLVO mit Inzidenz über 50 gab es ein paar Tage Vorlaufzeit, bis diese in Kraft trat.