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Andreas Bender

Katzenbabys in Biomülltonne entsorgt - PETA bietet Belohnung

Buchholz. Am Freitag, 9.September, wurden zwei neugeborene Kitten in einer Biotonne gefunden. PETA setzt eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise aus.
Die beiden Kitten konnten lebend gesichert und einer Pflegestelle der Tierhilfe Rhein-Hunsrück e.V. übergeben werden.

Die beiden Kitten konnten lebend gesichert und einer Pflegestelle der Tierhilfe Rhein-Hunsrück e.V. übergeben werden.

Bild: Polizei

Am Freitagvormittag, 9.September, fand ein Zeuge zwei neugeborene Kitten, die in einer Biotonne am Friedhof in Buchholz entsorgt wurden. Die beiden Kitten konnten lebend gesichert und einer Pflegestelle der Tierhilfe Rhein-Hunsrück e.V. übergeben werden. Foto: Polizei Anhand der Auffindesituation der Tiere, die Nabelschnüre befanden sich noch an den Kitten, Augen geschlossen, wird davon ausgegangen, dass die beiden Tiere maximal wenige Tage alt sind.

 

Die Polizei Boppard fragt nun: Gibt es Zeugen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Entsorgung der beiden Neugeborenen am Friedhof Beobachtungen gemacht haben? Ist evtl. eine tragende oder frisch gebärende Katze in der Ortschaft Buchholz bekannt, deren Kitten "verstorben" oder auf andere Weise abhandengekommen sind? Die Polizei Boppard nimmt unter 0 67 42 / 80 90 dankbar jeden Hinweis entgegen.

 

PETA setzt Belohnung aus

Um den Fall aufzuklären, setzt PETA nun eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise aus, die die tatverantwortliche Person oder Personen überführen. Wer etwas beobachtet oder anderweitig mitbekommen hat, wird gebeten, sich bei der Polizei oder telefonisch über 07 11 / 8 60 59 10 oder per E-Mail bei der Tierrechtsorganisation zu melden - auch anonym.

 

"Wir möchten helfen aufzuklären, von wem die Katzenbabys so grausam zum Sterben im Müll entsorgt wurden", so Monic Moll, Fachreferentin für tierische Mitbewohner bei PETA. "Der Halter oder die Halterin hätte genug Verantwortungsbewusstsein zeigen und die jungen Katzen im Tierheim abgeben müssen. Die Tiere einfach auszusetzen und sie dem möglichen Tod zu überlassen, ist nicht nur herzlos, sondern auch tierschutzwidrig und muss bestraft werden."

 

Die Tierrechtsorganisation weist darauf hin, dass das Aussetzen von Tieren laut Paragraf 3 des Tierschutzgesetzes verboten ist und ebenso den Straftatbestand der Tierquälerei nach Paragraf 17 des Gesetzes erfüllen kann. Dies kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Das Tierschutzgesetz greift auch, wenn Halter die Tiere nicht artgerecht unterbringen und versorgen oder notwendige Hilfeleistung unterlassen.


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