

Es handelt sich hier offensichtlich um den Versuch, Zugang zu den Wohnräumen der Bürgerinnen und Bürger zu erhalten beziehungsweise sensible Daten zu erfahren. Auf diese Angebote darf auf keinen Fall eingegangen werden, da sie dazu dienen, Personen auszurauben oder auszuspähen.
Das Landesamt für Steuern weist darauf hin, dass die Finanzämter niemals Hausbesuche anbieten, um gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern Steuererklärungen auszufüllen oder im Zusammenhang der Grundsteuerreform Wohnflächen auszumessen. Auch wird die Finanzverwaltung niemals sensible Daten wie Kontodaten telefonisch abfragen. Haben Bürgerinnen und Bürger bei Anfragen Zweifel, so sollte beim zuständigen Finanzamt nachgefragt oder die Polizei informiert werden.




