Andreas Bender

Mittelrhein: Riesling aus Boppard wird zum Siegerwein gekürt

Mittelrhein. Ein Riesling aus Boppard hat sich beim Siegerwein-Wettbewerb der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz durchgesetzt. Auch Weingüter aus Rheinbrohl und Spay schafften es auf das Siegertreppchen.

Bild: Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz

Die besten Weine und Brände des nördlichen Rheinland-Pfalz stehen fest: Bei einer Feierstunde in Bekond zeichnete die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz die Sieger des diesjährigen Wettbewerbs aus. Kammerpräsident Ökonomierat Michael Horper, Mittelrhein-Weinprinzessin Jill Rüttgen und Weinmajestät „Burgundia“ Jona Marie Esser aus Ahrweiler überreichten die Urkunden an die erfolgreichen Erzeuger.

In der Kategorie „Riesling trocken“ setzte sich am Mittelrhein der 2025er Bopparder Hamm Mandelstein Riesling Spätlese trocken vom Weingut Heilig Grab Jonas Schoeneberger aus Boppard durch. Den zweiten Platz belegte der 2025er Riesling Hochgewächs Qualitätswein trocken der Friedrich Scheidgen GbR aus Rheinbrohl. Auf Rang drei landete der 2025er Bopparder Hamm Riesling Qualitätswein trocken vom Weingut Matthias Müller eGbR aus Spay.

Die Auszeichnung gilt als besondere Anerkennung für die Qualität der Weine. Voraussetzung für die Teilnahme am Siegerwein-Wettbewerb ist die Goldene Kammerpreismünze der Landeswein- und Sektprämierung. Aus den bereits mit Gold ausgezeichneten Erzeugnissen werden anschließend die jeweils drei besten Weine einer Kategorie ermittelt.

Insgesamt waren in diesem Jahr 191 goldprämierte Erzeugnisse ins Rennen gegangen. Die Siegerweine werden in allen sechs rheinland-pfälzischen Anbaugebieten gekürt. „Wenn ein Erzeugnis zum Siegerwein gekürt wird, markiert es die qualitative Spitze und hat für den Markt eine Leitfunktion“, erklärte Kammerpräsident Horper.

Die ausgezeichneten Produkte seien nicht nur ein persönlicher Erfolg für die Winzerinnen und Winzer, sondern stünden zugleich für das Qualitätsprofil ihrer jeweiligen Weinbauregion. Horper dankte zudem den teilnehmenden Betrieben und den ehrenamtlichen Jurymitgliedern, ohne die eine solche Prämierung nicht möglich wäre.