

Das unabhängige Gremium hat die Aufgabe, die Naturschutzbehörden bei wichtigen Entscheidungen zu beraten, zu unterstützen und das Verständnis für eine nachhaltige Entwicklung von Natur und Landschaft zu fördern.
Der Beirat besteht aus zwölf sachkundigen Mitgliedern sowie zwölf Stellvertretern, die auf eine Amtszeit von fünf Jahren berufen werden. Die Mitglieder kommen aus verschiedenen Bereichen, die vom Naturschutz und der Landschaftspflege berührt sind, und bringen ihre Expertise ein, um die Belange des Naturschutzes im Kreis aktiv mitzugestalten. Die Beiratsmitglieder dürfen nicht in einer Naturschutzbehörde tätig sein und sollen ihren Hauptwohnsitz im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Naturschutzbehörde haben.
Der Beirat arbeitet eng mit der Naturschutzbehörde zusammen und wird bei bedeutenden Vorgängen rechtzeitig informiert. Dazu zählen unter anderem die Vorbereitung von Gesetzen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften, die Landschaftsplanung, Bewirtschaftungspläne sowie Planungen und Planfeststellungen, bei denen die Naturschutzbehörde mitwirkt. Auch bei wichtigen Naturschutzprojekten wird der Beirat beratend tätig sein.