Andreas Bender

Naturschutzbeirat: Engagement für eine nachhaltige Zukunft

Rhein-Hunsrück. Unlängst fand die konstituierende Sitzung des Naturschutzbeirates des Rhein-Hunsrück-Kreises statt.

Von links: Albert Horz, Moritz Mühleis, Olaf Bahners, Claus Tillmann, Jürgen Goedert, Christian Keimer, Michael Külzer (Untere Naturschutzbehörde), Landrat Volker Boch, Florian Rech (Untere Naturschutzbehörde), Werner Barth (stellv. Vorsitzender), Michaela Endres (Untere Naturschutzbehörde), Cornelia Berger (Vorsitzende), Gerd Menz, Hartmut Frohnweiler, Peter Breuer, Martin Unfricht (beide Biotopbetreuer), Annette Bersch und Ilka Hündorf.

Von links: Albert Horz, Moritz Mühleis, Olaf Bahners, Claus Tillmann, Jürgen Goedert, Christian Keimer, Michael Külzer (Untere Naturschutzbehörde), Landrat Volker Boch, Florian Rech (Untere Naturschutzbehörde), Werner Barth (stellv. Vorsitzender), Michaela Endres (Untere Naturschutzbehörde), Cornelia Berger (Vorsitzende), Gerd Menz, Hartmut Frohnweiler, Peter Breuer, Martin Unfricht (beide Biotopbetreuer), Annette Bersch und Ilka Hündorf.

Bild: Kreisverwaltung / Torsten Klingels

Das unabhängige Gremium hat die Aufgabe, die Naturschutzbehörden bei wichtigen Entscheidungen zu beraten, zu unterstützen und das Verständnis für eine nachhaltige Entwicklung von Natur und Landschaft zu fördern.

 

Der Beirat besteht aus zwölf sachkundigen Mitgliedern sowie zwölf Stellvertretern, die auf eine Amtszeit von fünf Jahren berufen werden. Die Mitglieder kommen aus verschiedenen Bereichen, die vom Naturschutz und der Landschaftspflege berührt sind, und bringen ihre Expertise ein, um die Belange des Naturschutzes im Kreis aktiv mitzugestalten. Die Beiratsmitglieder dürfen nicht in einer Naturschutzbehörde tätig sein und sollen ihren Hauptwohnsitz im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Naturschutzbehörde haben.

 

Der Beirat arbeitet eng mit der Naturschutzbehörde zusammen und wird bei bedeutenden Vorgängen rechtzeitig informiert. Dazu zählen unter anderem die Vorbereitung von Gesetzen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften, die Landschaftsplanung, Bewirtschaftungspläne sowie Planungen und Planfeststellungen, bei denen die Naturschutzbehörde mitwirkt. Auch bei wichtigen Naturschutzprojekten wird der Beirat beratend tätig sein.

 


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