

Seit Anfang des Monats schreibt eine bundesweite Verordnung neue Regeln für die Sammlung von Bioabfall vor. Der erlaubte Anteil an sogenannten Fremdstoffen wie Plastik, Glas, Metall, Steinen oder Keramik darf nun nur noch maximal drei Prozent betragen. Damit steigen auch die Anforderungen an Privathaushalte.
Viele Bürgerinnen und Bürger fragen sich nun: Muss ich bei einem Fehlwurf sofort mit einem Bußgeld rechnen? Die klare Antwort der Rhein-Hunsrück Entsorgung (RHE): Nein. Wer seine Biotonne versehentlich falsch befüllt, wird nicht sofort zur Kasse gebeten. „Unsere Bürgerinnen und Bürger machen ihre Sache wirklich gut“, sagt RHE-Vorstand Thomas Lorenz. Zwar komme es gelegentlich zu Fehlwürfen, doch der Fremdstoffanteil sei insgesamt sehr gering. Um die Einhaltung der neuen Vorgaben sicherzustellen, setzen die Entsorger im Kreis auf verschiedene Kontrollmethoden – von Sichtprüfungen durch Müllwerker bis hin zum Einsatz von Sensorik und KI. Wird eine Tonne als fehlbefüllt erkannt, bleibt sie zunächst stehen. Die Betroffenen haben dann die Möglichkeit, den Inhalt zu überprüfen und richtig zu sortieren. Erst bei wiederholtem Fehlverhalten oder grober Fahrlässigkeit drohen Bußgelder.
Die RHE setzt weiter auf Aufklärung statt Strafen: Mit Bioscouts vor Ort, klaren Hinweisen und einem Online-Angebot unter www.rh-entsorgung.de, das unter anderem ein „Abfall-ABC“ enthält. Der Appell der Entsorgungsgesellschaft bleibt: Bioabfälle bitte sauber trennen – der Umwelt und der Recyclingqualität zuliebe.