

Die Untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung weist nachdrücklich auf den gesetzlichen Schutz des Bibers hin. »Der Europäische Biber zählt nach dem Bundesnaturschutzgesetz zu den besonders und streng geschützten Tierarten«, betont Sachgebietsleiter Michael Külzer. »Es ist verboten, die Tiere zu fangen, verletzen oder zu töten. Ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten dürfen nicht beschädigt oder zerstört werden. Das Konfliktpotential ist meist der Biberdamm. Die Tiere stauen das Wasser, damit der Eingang der Biberburg als Unterschlupf geschützt unter Wasser liegt.«
Dies ist bei nicht bewirtschafteten Flächen unproblematisch. Wird Wasser auf bewirtschafteten Flächen gestaut, können Landwirte diese Flächen gänzlich oder teilweise nicht mehr nutzen. Der Artenschutz hat Vorrang, sagt Külzer und ergänzt: »In den 1980er Jahren war der Europäische Biber fast ausgerottet. Daher ist er eine streng geschützte Art.«
Bis heute hat die Population wieder zugenommen, in Rheinland-Pfalz gibt es aktuell rund 1 000 Tiere. Zum Vergleich: Bayern zählt rund 40 000 Biber. Der Biber-Nachwuchs kommt meist im Mai und Juni zur Welt. Die Jungtiere werden dann bis zu einem Jahr aufgezogen. Später suchen sie sich eigene Reviere. Biber haben eine Lebenserwartung von 10 bis 15 Jahren. »Wo einmal ein Biber sein Revier hatte, wird immer wieder ein Tier hinkommen«, sagt Külzer.
»Betroffene sollten auf keinen Fall selbst eingreifen, sondern sich an unsere Behörde wenden«, sagen Michaela Endres und Florian Rech von der Unteren Naturschutzbehörde. Rech warnt: »Das eigenmächtige und vorsätzliche Entfernen eines Biberdamms ist nicht erlaubt. Dies kann eine Straftat darstellen.« Maßnahmen sind nur in Ausnahmefällen und mit behördlicher Genehmigung zulässig. »Wir prüfen die jeweilige Situation und schauen, ob Maßnahmen möglich sind. Leider können wir nicht immer eine Lösung anbieten«, so Florian Rech.
Im Bibermanagement des Landes werden Biberreviere erfasst. »Seitens der Unteren Naturschutzbehörde sind immer wieder Mitarbeitende im Kreis unterwegs, um Dämme zu kontrollieren. Unterstützung erhalten wir von Ehrenamtlichen, die ebenfalls regelmäßig in Revieren nach dem Rechten schauen«, sagt Michaela Endres. Willibald Forster ist hier seit Jahren ehrenamtlich aktiv. Ohne sein Engagement wären viele Standorte sowie die aktuellen Biberaktivitäten in diesem Umfang nicht bekannt, betont Endres.
Was für die Landwirtschaft ein Problem ist, ist für die Natur ein Zugewinn. Stichwort: Renaturierung. Endres erklärt die ökologische Bedeutung der Tiere: »Biber gestalten Gewässer und deren Umfeld und schaffen dadurch Lebensräume wie Auenlandschaften und Biotope für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Ihre Aktivitäten können zur Verbesserung der Wasserqualität beitragen und den Wasserhaushalt regulieren.« Rech ergänzt: »Biberdämme halten Wasser in der Landschaft zurück und können damit auch einen Beitrag zum natürlichen Hochwasserschutz leisten.«
Wer von Einschränkungen eines Biberdamms betroffen ist oder wem ein Biberrevier bekannt ist, kann sich direkt an die Untere Naturschutzbehörde wenden (naturschutz@kv-rhk.de).
Hintergrund
Der Europäische Biber (Castor fiber) ist gemäß § 7 Abs. 2 BNatSchG als besonders sowie streng geschützte Art eingestuft. Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten:
Verstöße gegen das Gesetz stellen Ordnungswidrigkeiten dar. Handlungen, die vorsätzlich gegen die Verbote verstoßen, können als Straftat verfolgt und mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden.




